4. Brief des Kaisers Arkadius an den P. Innocentius1
Arcadius betheuert nochmals seine Unschuld und Un- S. 207 wissenheit bezüglich der an den römischen Gesandten verübten Gewaltthaten; auch die Absetzung des Johannes sei nur jenen unseligen Bischöfen zuzuschreiben, welchen er, weil sie kirchliche Canones vorschützten, als Unwissender beigetreten sei. Jene habe er schon strenge dafür gestraft; ihn aber möge der Papst gnädig ausnehmen, sowie auch Eudoxia, welche in Folge der von ihm über sie verhängten Bestrafung krank darnieder liege; der Papst solle doch dasselbe Vergehen nicht zweimal bestrafen.
Baronius ad a. 407, Coustant App. p. 109, ist eine erweiterte Vaariante des vorhergehenden Schreibens. ↩
