Einleitung
Die Unechtheit der hier dem Inhalte nach folgenden Briefe mit Ausnahme des ersten hat Coustant1 aus den darin enthaltenen Verstößen gegen bekannte und erwiesene Thatsachen ausser allen Zweifel gestellt. Er hält alle vier Schreiben wegen ihrer Ähnlichkeit und Zusammengehörigkeit für das Fabricat eines Mannes in der 2. Hälfte des 6. Jahrhundertes. Dieselben Gründe sprechen gegen die Authentizität des ersten Briefes, welchen Mansi,2 ohne alle Bemerkung, aus dem „Jus graeco-romanum a Johanne S. 204 Leunclavio latine“ citirt und der seinem Inhalte nach aus derselben Hand wie die vier anderen Schreiben hervorgegangen sein dürfte.
