4. Die Zeugnisse des Heros und Lazarus sind unzureichend.
Eines in der That fällt uns auf, daß über Cälestius, als ihr ihn jetzt dort gehabt, nicht entschieden abgeurtheilt wurde. Auf das nach dem früheren Berichte übersandte Schreiben des Heros und Lazarus wurde, allerdings aus Eifer für den Glauben, wie es ganz klar ist, ungemein eilig vorgegangen. Als er aber hierüber befragt wurde, behauptete er, daß er über jene Streitpuncte mit den Vorgenannten nie eine Unterredung hatte, und daß er sie, bevor sie über ihn schrieben, der Person nach nicht kannte; denn Lazarus habe er vorübergehend kennen gelernt, Heros aber sei, nachdem er ihm Genugthuung darob geleistet, daß er über einen Unbekannten und Abwesenden eine andere Meinung gehegt, freundschaftlich geschieden. Bei einer so hinfalligen, ja nichtigen Grundlage einer unbekannten Anklage war es ohne Zweifel nothwendig, daß man sich um ihre Person, S. 238 welche so unvermuthet und unbegründet aufgetreten war, erkundigte, ob man wenigstens mit Rücksicht auf ihre Stellung und ihren Lebenswandel sicher sei, daß man ihrer in der Abwesenheit gegen Abwesende gemachten Aussage Glauben schenken und ihrem Schreiben ein solches Gewicht beilegen dürfe, daß es das Ansehen eines Zeugnisses verdiente. Es stellte sich heraus, daß sie mit Außerachtlassung der Ordinationen unter dem Widersprüche des Volkes und Klerus in Gallien das Bischofsamt sich angeeignet, auf welches sie freiwillig (hernach) verzichteten, 1 wir aber entsetzten sie mit Rücksicht auf Anderes, aber auch auf ihre Buße und ihr Bekenntniß, des Bischofsamtes und beraubten sie aller Gemeinschaft. Ein hinlänglich bedenklicher Umstand, daß die Angelegenheit von Solchen durch eine schriftliche Anklage gegen einen Abwesenden ausgieng, welcher sich persönlich vertheidigt, sein Glaubensbekenntniß darlegt, den Kläger herausfordert.
Dieses abträgige Urtheildes Papstes über Heros und Lazarus gründete sich wohl auf die Aussagen des Cälestius, der gewiß seine Ankläger zu verkleinern suchte, und auf den Bericht des damals auch in Rom anwesenden Patroclus, eines Freundes des Consuls und Militärpräfecten Constantius, in dessen Interesse es gewiß lag, auf Heros, dessen Sitz er errungen, Steine zu werfen. In Prospers Chronikon aber lesen wir über Heros: „Heros, ein heil. Mann, ein Schüler des hI. Martinus, wurde, da er Bischof von Arles war, vom Volke seiner Stadt unschuldig, ohne einer AnIage unterworfen zu sein, vertrieben.“ ↩
