Einleitung.
Am 24. Mai 419 versammelten sich in der Kirche des Faustus zu Carthago nicht weniger als 217 africanische Bischöfe unter dem Vorsitze des Aurelius zu einer Generalsynode, um vor Allem mit den päpstlichen Legaten über die Appellationen zu verhandeln. Was hierüber1 gesprochen und beschlossen wurde, ist der Hauptsache nach in dem hier folgenden Schreiben enthalten, welches am Tage nach der zweiten Sitzung, also am 31. Mai abgefaßt und den Delegaten zur Uberbringung an den Papst eingehändigt wurde.
Über die anderweitigen Verhandlungen und den sog. Codex canonum ecclesiae africanae dieser Synode s. Hefele II. S. 122 ff. ↩
