40. Cap. In welcher Weise der Leib und die Seele an Ausübung des Bösen beteiligt sind. Das Fleisch ist nicht der Sitz des Bösen.
So ist jede Seele so lange bei Adam eingetragen, bis sie auf Christus übertragen wird, so lange unrein, bis sie übertragen wird. Sie ist aber sündig, weil unrein, und speit ihre Schande auch auf das Fleisch hinüber infolge ihrer Verbindung damit. Denn, obschon das Fleisch sündig ist und uns nach dem Fleische zu wandeln verboten wird, seine Werke, wenn es gegen den Geist gelüstet, verdammt und um seinetwillen als fleischlich getadelt werden, so ist doch das Fleisch nicht an und für sich infam. Denn es hat nicht aus eigener Kraft Urteil und Verstand, zur Sünde zu raten oder sie zu befehlen. Warum nicht? Es hat ja lediglich eine dienende Stellung, und zwar einen Dienst, nicht wie ein Sklave oder geringerer Freund,1 sondern nur wie ein Trinkgefäss oder sonst ein Gegenstand der Art; als Leib, nicht als Seele. Der Becher steht im Dienste des Trinkenden; allein wenn der Durstige sich den Becher nicht zurecht macht, so wird er ihm nichts helfen. So beruht keine der Eigentümlichkeiten der Menschen in dem Stofflichen, und der Mensch ist nicht, in der Weise Fleisch, als wäre dasselbe eine andere Seelenkraft oder andere Person, sondern es ist ein Ding von ganz anderer Wesenheit und anderer Beschaffenheit, aber der Seele beigegeben, wie ein Hausrat oder Gerät zu den Verrichtungen des Lebens. Das Fleisch wird in der heiligen Schrift gescholten, weil die Seele ohne das Fleisch nichts vermag in Ausübung von Wollust, Schlemmerei, Trunksucht,Grausamkeit, Götzendienst und in den sonstigen fleischlichen, nicht Gesinnungen, sondern Thaten. Darum werden sündhafte Gedanken, die ohne Effekt geblieben sind, gewöhnlich der Seele zugerechnet. „Wer ansieht, um zu begehren, der bricht im Herzen schon die Ehe.”2 Was würde das Fleisch aber umgekehrt in Bethätigung der Rechtschaffenheit, Gerechtigkeit, Geduld und Keuschheit vermögen ohne die Seele? Nichts. Was soll es nun heissen, demjenigen, dem man nicht einmal die Beweise von Güte als ihm gehörig zuschreibt, die Vergehungen aufzubürden? Nein, das, womit gesündigt wird, das wird angeklagt, nur damit das eigentlich Sündigende noch mehr belastet werde, durch die Anklage sogar gegen seinen Diener. Grösser ist die Missliebigkeit des Präsidenten, wenn seine Beamten davon mitgetroffen werden. Stärker wird der Befehlshaber gezüchtigt, wenn selbst die bloss Gehorchenden keine Entschuldigung finden.
-
Die Lesarten schwanken hier zwischen animalis nomine, animalia nomine und animalia nomina. Öhler konjiziert animati et homines, was mir unverständlich ist. Ich habe, da sich mir nichts Haltbares bietet, den kleinen Zusatz übergangen, um mich nicht zu sehr aufs Raten verlegen zu müssen. ↩
-
Matth. 5, 28. ↩