Zweiter Artikel. Die erwähnte Einteilung ist hinreichend.
a) Dem ist nicht so. Denn: I. „Drei Lebensweisen sind hervorragend, das vergnügungssüchtige, das bürgerliche (thätige) und das betrachtende (beschauliche) Leben.“ (1 Ethic. 5.) II. Augustin (19. de civ. Dei 2.) kennt ebenfalls deren drei: das ruhige (beschauliche), das thätige und das aus beiden zusammengesetzte. III. Das Leben des Menschen teilt sich gemäß den verschiedenen Beschäftigungen. Deren aber sind mehr als zwei. Auf der anderen Seite sind diese beiden Lebensweisen dargestellt durch die beiden Frauen Jakobs, das thätige Leben durch Lia, das beschauliche durch Rachel; — und ebenso durch Martha und Maria. (Gregor.6. moral. 18.) Also ist die Einteilung eine genügende.
b) Ich antworte, diese beiden Teile rühren von der Vernunft her. Diese aber hat zum Zweck ihrer Kenntnis entweder die bloße innere Betrachtung der Wahrheit, was das beschauliche Leben bildet; oder ein Thätigsein nach außen hin, was zum thätigen Leben gehört.
c)I. Der Zweck des vergnügungssüchtigen Lebens ist das sinnliche Ergötzen; dieses aber ist uns und den Tieren gemeinsam und wird deshalb von Aristoteles ein tierisches Wesen genannt. Das gehört also nicht hierher, wo man vom specifisch menschlichen Leben redet. II. Das Mittlere ist in den äußersten Abschlüssen enthalten; wie das Laue im Warmen und Kalten. Das aus beiden gemischte Leben also ist enthalten im thätigen und beschaulichen Leben; so aber, daß in solch gemischtem Leben immer ein Element überwiegt. III. Alle Beschäftigungen, welche auf die Bedürfnisse des menschlichen Lebens sich beziehen, gehören zum thätigen Leben, sobald sie nur gemäß der Vernunft geregelt sind. Sind sie dies nicht, so gehören sie dem begierlichen oder vergnügungssüchtigen Leben an. Jene Beschäftigungen aber, die der Betrachtung der Wahrheit dienen, gehören zum beschaulichen Leben.
