§ 3.
1) Die Katechumenen werden auf Grund einer weisen Disziplin nach den Lesungen und Psalmengesängen S. 196 entlassen, während Energumenen und Büßer bei den übrigen Teilen der Beerdigungsfeier zugegen sein dürfen. 2) Der Grund hiefür ist der Umstand, daß die Katechumenen als Ungetaufte noch nicht die geistige Sehkraft erlangt haben und deshalb zu den Zeremonien, über die sie noch nicht aufgeklärt sind, nicht zugelassen werden dürfen. 3) Die andern Klassen des Reinigungsstandes dagegen sind schon einmal über die Geheimnisse belehrt worden. Da sie sich trotzdem der Sünde wieder zugewendet haben, so dürfen sie zwar nicht bei der Eucharistie zugegen sein, weil es ihnen schaden würde, mit Nutzen aber wohnen sie der Beerdigung bei, weil das eine eindringliche Predigt über die letzten Dinge ist.
Beachte aber, daß jetzt nicht alle Klassen des Reinigungsstandes nach der sonstigen Gepflogenheit entlassen, sondern nur die Katechumenen von den heiligen Stätten ausgeschlossen werden. Denn diese Klasse ist noch gar keines heiligen Sakramentes teilhaftig gemacht worden und nicht berechtigt, irgend eine der heiligen Zeremonien, weder groß noch klein, zu schauen, weil sie noch nicht durch die Quelle und Spenderin des Lichtes, die Geburt aus Gott, der Sehkraft für das Heilige teilhaft geworden ist.
Die übrigen Klassen des Reinigungsstandes sind bereits in die heilige Überlieferung eingeweiht. Aber im Unverstand haben sie sich wieder dem Schlechteren zugewendet, während sie ihren Aufstieg zum Höheren hätten vollenden sollen. Deshalb werden sie mit gutem Grunde von der Schau und Gemeinschaft des Urgöttlichen, sofern sie durch die heiligen Sakramente vermittelt wird, ferngehalten, weil sie im Falle einer unheiligen Beteiligung daran Schaden leiden und zu einer größeren Geringschätzung der göttlichen Dinge und ihrer selbst kommen. Aber ganz passend ist es, daß sie den Zeremonien der Totenbestattung beiwohnen. Deutlich sehen sie, wie der Tot bei uns seine Schrecken verloren hat, daß die Ehrenpreise der Heiligen von den wahrhaftigen Schriften gefeiert werden und daß ebenso wie jene (Belohnungen) so auch die den Unheiligen angedrohten Strafen ewig dauern. Gleicherweise wird es für sie heil- S. 197 sam müssen sein, daß der fromm Entschlafene von dem (die Diptychen) verlesenden Liturgen als wirklicher Genosse „der Heiligen von Anbeginn“ heilig ausgerufen wird. Alsbald werden sie auch selbst zu einem ähnlichen Verlangen kommen und von der Wissenschaft der Liturgen belehrt werden, daß die Vollendung in Christus in Wahrheit glückselig ist.
