§ 1.
1) Die Ungläubigen haben für die kirchlichen Beerdigungszeremonien kein Verständnis und würden sie verhöhnen. Die Gläubigen sind aber über den tiefen Sinn derselben durch Christus erleuchtet. 2) Die Niederlegung der Leiche an dem Orte, welcher dem Stande des Verstorbenen entspricht, bedeutet, daß die Vergeltung im ewigen Leben sich genau nach dem Grade der Tugend und Heiligkeit richten wird, den einer auf Erden erlangt hat. 3) In Anerkennung dieser göttlichen Gerechtigkeit verrichtet der Bischof ein Dankgebet und gedenkt der ungerechten Tyrannei des Satans, der wir entronnen sind.
Falls die Unheiligen diese bei uns üblichen Zeremonien sähen oder hörten, so würden sie, denke ich, in helles Lachen ausbrechen und uns ob unseres Irrwahns bemitleiden. Aber darüber darf man sich nicht wundern, denn wenn sie nicht glauben, wie die Schrift sagt, werden sie auch nicht verstehen1. Wir aber schauen S. 195 den geistigen Sinn der Zeremonien, weil Jesus uns mit seinem Lichte voran geht, und so laßt uns versichern, daß der Hierarch mit gutem Grund den Entschlafenen an den Ort bringen und niederlegen läßt, der dessen Stand entspricht. Denn er gibt (damit) heilig zu verstehen, daß allen bei der Wiedererstehung (von den Toten) jenes Los zufallen wird, für welches sie hier auf Erden ihr Leben eingerichtet haben. Hat also einer hier ein gottgleiches und ganz heiliges Leben geführt, soweit einem Menschen die Nachahmung Gottes möglich ist so wird er im künftigen Leben in eine göttliche und glückselige Ruhe eingehen. Wenn er einen Wandel führte, der zwar unter der Höhe der Gottähnlichkeit blieb, gleichwohl aber ein heiliger war, so wird auch dieser die heilige Vergeltung in ähnlichem Maße empfangen. Dankend für diese göttliche Gerechtigkeit verrichtet der Hierarch ein heiliges Gebet und preist die erhabene Urgottheit, weil sie die ungerechte und tyrannische Gewalt, unter die wir alle geraten waren, gebrochen und unsere Sache vor ihr gerechtestes Gericht beschieden hat.
Js. 7, 9 in einem ganz anderen Zusammenhange. ↩
