§ 11.
*1) Einwand gegen die Kindertaufe: die Kinder können nicht denken; was soll also für sie die Belehrung des Bischofs und das Taufgelöbnis der Paten? 2) Mahnung, mit den irrenden Gegnern Geduld zu haben und sie zunächst auf das Unbegreifliche vieler Geheimnisse überhaupt hinzuweisen. 3) Die direkte Lösung des Einwandes ist aus der Überlieferung zu entnehmen und reduziert sich auf folgende Punkte:
- a) Die Kinder treten durch die Taufe in einen heiligen, sündelosen Zustand ein.
- b) Die leiblichen Eltern sehen sich deshalb nach einem Paten um, der sich für die gute Erziehung und geistliche Wohlfahrt des Kindes verbürgt.
- c) Wenn der Pate im Namen des Kindes die Abschwörungsformel spricht, so hat das den Sinn, daß er sich anheischig macht, beim heranwachsenden Kinde dahin zu wirken, daß es dem Bösen widersage und das Gute vollbringe. 4) Die Erteilung der Taufe an das Kind bezweckt also, daß es von frühester Jugend an das übernatürliche Leben besitze und in demselben zur vollen Entwicklung gefördert werde. *
Daß aber auch Kinder, welche die göttlichen Dinge noch nicht zu begreifen vermögen, der heiligen Geburt aus Gott und der heiligsten Symbole der urgöttlichen Gemeinschaft teilhaftig werden, das erscheint, wie du sagst, den Unheiligen mit gutem Grunde lächerlich, wenn nämlich die Hierarchen den Kindern, welche noch gar nicht hören können, Belehrung über die göttlichen Geheimnisse erteilen und ihnen trotz ihres Unvermögens zu denken aufs Geratewohl die heiligen Überlieferungen mitteilen und wenn, was noch lächerlicher ist, andere für sie die Abschwörungen und die heiligen Gelöbnisse sprechen.
Es darf aber deine hierarchische Einsicht über die Irrenden nicht zürnen, sondern sie soll, um sie zu erleuchten, zugleich mit Ehrfurcht und Liebe auf ihre vorgebrachten Anwendungen zur Verteidigung antworten und gemäß der heiligen Satzung auch diesen Grundsatz ihnen vorlegen, daß nicht alle göttlichen Geheimnisse in den Bereich unserer Erkenntnis fallen, daß aber viele Dinge, die wir nicht kennen, gotteswürdige Ursachen haben, die wir allerdings nicht wissen, die jedoch den höhern Ordnungen über uns wohlbekannt sind. Vieles ist aber auch den höchsten Wesen verborgen und nur von der allweisen und weise machenden Urgottheit genau gekannt.
Übrigens erwidern wir auch in dieser Frage, was unsere gottähnlichen geistlichen Meister, von der alten Überlieferung insgeheim belehrt, auf uns fortgepflanzt haben. Sie sagen nämlich, was denn auch gerade der Wahrheit entspricht, daß die nach heiliger Satzung auferzogenen Kinder zu einem heiligen Zustand gelangen werden, indem sie von jedem Irrtum entbunden und von einem unheiligen Leben unberührt sind. Da nun unsern göttlichen Führern diese Wahrheit in den Sinn kam, erschien es ihnen gut, die Kinder nach diesem heiligen Brauche (in die Kirche) aufzunehmen, daß die leiblichen Eltern des (zur Taufe) herbeigebrachten Kindes es irgend einem der Getauften, der ein guter Erzieher in den göttlichen Dingen ist, übergeben, so daß das Kind in Zukunft unter ihm gleichwie unter einem göttlichen Vater und einem Bürgen der geistlichen Wohlfahrt des Kindes beständig bleibe. Diesen Mann nun, der die Zusage gibt, das Kind in heiligem Leben aufzuziehen, fordert der Hierarch auf, die Abschwörungen zu sprechen und die heiligen Gelöbnisse zu tun, nicht als ob er, wie jene wohl spottend sagen möchten, den einen anstatt des andern in die göttlichen Geheimnisse einweihte. Denn der Pate sagt nicht so: „Ich mache für das Kind die Abschwörungen oder die heiligen Gelöbnisse“, sondern: „Das Kind macht seine Absage und Zusage“, d. h. „Ich stimme zu, das Kind, wenn es zu einer heiligen Gesinnung erwacht, durch meine erziehlichen Einwirkungen in Gott dahin zu bewegen, daß es den feindseligen S. 208 Mächten vollständig widersage, die göttlichen Gelöbnisse dagegen gelobe und im Werke vollbringe. Es ist also, wie ich meine, durchaus nichts Ungereimtes, wenn das Kind in geistlicher Unterweisung erzogen wird und hiebei einen heiligen Führer und Paten hat, welcher ihm den Zustand (Habitus) des Göttlichen einpflanzt und es vor der Bekanntschaft mit den gegenteiligen Mächten bewahrt. Der Hierarch läßt das Kind an den heiligen Riten teilnehmen, damit es in denselben auferzogen werde und kein anderes Leben mehr habe als dieses, welches unablässig die göttlichen Dinge betrachtet und in heiligen Fortschritten derselben teilhaftig wird, einen heiligen Zustand hierin bewahrt und von dem gottähnlichen Paten auf geziemende heilige Weise in der Entwicklung nach oben gefördert wird.
