§ 9.
1) Nach der Salbung folgt die Beisetzung des Leichnams an einem geziemenden Orte. 2) Der Grund davon S. 205 ist weil der Leib als Gefährte der Seele den geistlichen Kampf mitgestritten hat. Leib und Seele erlangen die Gemeinschaft am Göttlichen, die Seele in reiner Beschauung, der Leib in der Salbung mit dem heiligen Myron. Damit ist die totale Heilswirkung und Auferstehung, welche dem ganzen Menschen zuteil wird, gewährleistet.
Nach Vollendung dieser Zeremonie (der Salbung) setzt der Hierarch den Leichnam in einem würdigen Gemache bei, wo die andern heiligen Leiber von Standesgenossen ruhen. Denn wenn der Entschlafene das gottgefällige Leben mit Seele und Leib gelebt hat, so wird auch der Leib zugleich mit der heiligen Seele ein Gegenstand der Verehrung sein, weil er gemeinsam mit ihr in den heiligen Kampfesmühen mitgestritten hat. Deshalb gewährt ihr die göttliche Gerechtigkeit im Verein mit ihrem Leibe das entsprechende Ende der Vergeltung, nachdem er mit ihr den Weg des heiligen oder des entgegengesetzten Lebens gewandelt ist und sich mit ihr daran beteiligt hat. Und deshalb gewährt auch die göttliche Gesetzgebung beiden die urgöttliche Teilnahme am Heiligen, der Seele in reiner Beschauung und in der (innern) Erkenntnis der Mysterien, dem Leibe, wie in einem Abbilde, im göttlichsten Myron und in den heiligsten Symbolen der urgöttlichen Gemeinschaft. Sie heiligt eben den ganzen Menschen, sie wirkt sein vollständiges Heil und verkündet durch ihre allumfassenden Heiligungen, daß seine Auferstehung eine ganz vollkommene sein werde.
