Cap. XII.
Verehrungswürdig ist also die Ehe, aber erhabener ist die jungfräuliche Reinigkeit. Denn „wer seine Jungfrau verheirathet, thut wohl; wer sie nicht verheirathet, thut besser.“ Was nun gut an sich ist, das ist man zu meiden nicht verpflichtet; was aber besser ist, das muß Gegenstand der freien Wahl sein, weßhalb es denn auch nicht auf-, sondern zur Wahl vorgelegt wird.
Gerade deßhalb sagt auch der Apostel mit Recht: „Was aber die Jungfrauen betrifft, so habe ich kein Gebot vom Herrn; einen Rath aber gebe ich.“ Das Gebot wird den Untergebenen aufgelegt, der Rath wird den Freunden ertheilt. Beim Gebote handelt es sich um die Befolgung eines Gesetzes; beim Rathe um die Wirksamkeit der Gnade. Das Gebot ruft zurück in die Gränzen der Natur, der Rath S. 132 ruft zum Fortschreiten im Gebiete der Gnade. Deßhalb war den Juden das Gesetz gegeben, während die Gnade den Auserwählten vorbehalten blieb. Das Gesetz sollte die, welche dem Drange der Sünde folgend über die Gränzen der Natur hinausgeschritten waren, durch den Schrecken vor der Strafe zurückrufen zur Beachtung jener natürlichen Gränzen; die Gnade aber sollte zum Fortschreiten einladen unter dem Einflusse der Tugend und auch durch die Verheißung der künftigen Belohnung.
Der Unterschied zwischen Vorschrift und Rath wird sich klarer herausstellen, wenn man sich jenes Jünglings im Evangelium erinnert, dem zuerst gesagt ward: „Du sollst nicht tödten, nicht ehebrechen, nicht falsches Zeugniß geben.“ Das sind Gebote, weil auf die Uebertretung Strafe gesetzt ist. Da jener aber überzeugt war, daß er die Vorschriften des Gesetzes allezeit erfüllt habe, so ward ihm der Rath, nicht der Befehl, gegeben: er solle Alles verkaufen und dem Herrn nachfolgen. Es gibt demnach eine doppelte Form, wie unser Wille gebunden wird: entweder durch ein bestimmtes Gesetz oder durch freie Uebernahme einer Verpflichtung. Deßhalb sagt der Herr einmal: „Du sollst nicht tödten“, zum anderen Male: „Willst du vollkommen sein, so verkaufe Alles.“ Der unterliegt ja nicht dem strengen Gebote, in dessen Belieben die Erfüllung gestellt wird.
Diejenigen, welche die Gebote erfüllt haben, können sagen: „Wir sind unnütze Knechte; was wir thun mußten, das haben wir gethan.“1 So mag eine jungfräuliche Seele, so mag der, welcher all sein Hab und Gut um des Herrn willen verkaufte, nicht reden. Sie können im Hinblick auf die verheißene Belohnung mit dem Apostelfürsten sagen: „Siehe, wir haben Alles verlassen und sind dir nachgefolgt; was wird unser Lohn sein?“ Nicht wie unnütze Knechte, welche nur thaten, was sie zu thun schuldig waren, müßen sie von sich reden. Sie waren, da sie die ihnen anvertrauten Talente durch ihre Mitwirkung vermehrten, dem Herrn S. 133 in der That nützlich und können deßhalb auch, im sicheren Bewußtsein ihrer Verdienste, den Lohn der Treue und Tugend erwarten. Ihnen gilt also nicht minder die Antwort: „Wahrlich, ich sage euch: Ihr, die ihr mir nachgefolgt seid, werdet bei der Wiedergeburt, wann der Menschensohn auf dem Throne seiner Herrlichkeit sitzen wird, auch auf zwölf Thronen sitzen und die zwölf Stämme Israels richten.“2 Jenen aber, welche die Talente nur treu bewahrt hatten, wird auch Lohn verheißen — aber geringerer — mit den Worten: „Weil du über Weniges getreu warest, will ich dich über Vieles setzen.“ Die Treue ist also pflichtmäßig, aber in der Belohnung offenbart sich stets die Barmherzigkeit. Wer gut und treu war, der verdient, daß auch ihm Treue gehalten werde; wer sich und seinen Nutzen nicht gesucht hat, der hat Anspruch darauf, Himmlisches zu erhalten.
