3. Der Papst glaubt nicht, daß Pelagius im Oriente freigesprochen wurde.
Auch kann man es uns nicht einreden, daß er freigesprochen wurde, obwohl uns die Acten, ich weiß nicht von welchen Laien überbracht wurden, nach denen Jener glaubt, S. 173 er sei verhört und losgesprochen worden. Ob diese echt seien, bezweifeln wir, weil sie mit keinem Begleitschreiben jenes Concils kamen und wir auch keinerlei Briefe hierüber von Denjenigen erhielten, bei welchen Jener seine Angelegenheit vorbrachte. Denn hätte Jener auf seine Rechtfertigung bauen können, so glauben wir eher das, was er als das viel Wahrscheinlichere gethan hätte, daß er sie nemlich gezwungen hätte, ihr Urtheil durch Briefe von ihnen anzuzeigen. Allein da in den Acten selbst Einiges enthalten ist, was er als Vorwurf gegen ihn theils vermied und unterdrückte, theils, indem er die Worte verdrehte, ganz undeutlich machte, so hat er Einiges mehr durch falsche Gründe als durch einen echten Beweis, wie es eine Zeit lang scheinen konnte, gerechtfertigt, indem er das Eine leugnete, das Andere durch eine falsche Auslegung verdrehte.
