4. Wenn Pelagius aufrichtigen Sinnes wäre, so brauchte er nicht nach Rom berufen zu werden, sondern würde selbst dahin eilen.
Aber möchte er sich doch endlich, was wünschenswerter wäre, von seinem Irrwege zu dem wahren katholischen Glauben bekehren, daß er wünschte und verlangte, gerechtfertigt zu werden, indem er die tägliche Gnade Gottes betrachtet und seine Hilfe anerkennt, so daß er in Wahrheit und durch einen offenbaren Beweis Allen als gebessert gelte, nicht nach der Anzeige von Acten, sondern nach seinem zum katholischen Glauben bekehrten Herzen. Daher können wir den Urtheilsspruch Jener weder bestätigen noch tadeln, weil wir nicht wissen, ob die Acten echt sind, oder, wenn sie echt sind, es gewiß ist, daß er mehr ausgewichen als sich in voller Wahrheit gerechtfertigt habe. Ist er seiner Sache sicher und weiß er, daß entweder das, was er sagt, nicht unsere Verurtheilung verdient, oder daß er Alles, was er gesagt hatte, schon widerlegt hat, so braucht er nicht von uns herbeigerufen zu werden, sondern muß vielmehr selbst hieher eilen, damit er losgesprochen werden könne. Denn wenn S. 174 er noch ebenso gesinnt ist, wann wird er sich und auf welche Briefe hin unserem Gerichte stellen, da er weiß, daß er verurtheilt werden muß? Soll er schon vorgerufen werden, so würde das besser von Jenen geschehen, welche ihm ganz nahe und nicht durch einen so weiten Erdstrich von ihm entfernt sind. Aber es wird an Sorgfalt nicht fehlen, wenn er Anlaß zur Heilung bietet. Denn er kann verdammen, was er gedacht hatte, und brieflich, wie es sich für einen zu uns Zurückgekehrten ziemt, für seinen Irrthum um Verzeihung bitten, theuerste Brüder!
