6. Der Sohn Gottes erlitt durch die Annahme der menschlichen Natur weder an seiner Allwissenheit noch an seiner Allmacht eine Einbuße; Verurtheilung des Jovinianus wegen seiner Irrlehre über die guten Werke; über die Kraft des menschlichen Willens. Pelagius unterwirft sich dem Urtheile des Papstes.
Wir belegen auch Diejenigen mit dem Banne, welche behaupten, daß der Sohn Gottes wegen der Vereinigung mit dem Fleische sich getäuscht habe und wegen des angenommenen Menschen nicht AlIes habe thun können, was er wollte. Wir verdammen auch die Häresie des Jovinianus, welcher behauptet, daß im zukünftigen Leben kein Unterschied S. 199 der Verdienste sein werde und wir dort diejenigen Tugenden besitzen werden, welche wir uns hier zu erwerben verabsäumten. Wir bekennen die Freiheit des Willens so, daß wir sagen, wir bedürfen stets der Hilfe Gottes, und daß sowohl Diejenigen irren, welche mit den Manichäern sagen, der Mensch könne die Sünde nicht vermeiden, wie auch die, welche mit Jovinianus behaupten, der Mensch sei ausser Stande zu sundigen; denn Beide vernichten die Freiheit des Willens. Wir aber sagen, der Mensch könne sündigen und nicht sündigen, damit wir die stete Freiheit unseres Willens bekennen. Das ist der Glaube, seligster Papst, welchen wir in der katholischen Kirche gelernt, welchen wir immer festgehalten1 und festhalten. Ist hierin Etwas vielleicht weniger richtig oder zu wenig genau gesagt, so wünschen wir von dir verbessert zu werden, der du den Glauben und den Stuhl des Petrus inne hast. Wenn hingegen dieses unser Bekenntniß durch das Urtheil deines Apostolates gebilligt wird, so wird ein Jeder, welcher mich beflecken will, sich als unwissend oder bösgesinnt oder auch als nicht katholisch, nicht aber mich als Häretiker erweisen.
Bei Cälestius steht statt des noch Folgenden: quam credimus et a nobis deinceps posse teneri; hierauf, was bei Zosimus a. a. O. als 4. Stück aufgeführt ist. ↩
