2. Das Rechtfertigungsschreiben des Bischofs Praylus für Pelagius und dessen eigenes erfüllte die Mitglieder der Synode mit unbeschreiblicher Freude.
Siehe, da erhielten wir ein Schreiben des Bischofs Praylus von Jerusalem, welcher an Stelle des weiland hl. Johannes zum Bischofe ordinirt ist, und sich entschieden für die Sache des Pelagius verwendet. 1 Pelagius selbst übersandte ein überaus weitläufiges Rechtfertigungsschreiben, in welchem er seinen Glauben, was er festhalte was er verwerfe, ohne alle Verstellung aufzählte, so daß aller Hinterhalt einer Auslegung schwindet. Diese (Schreiben) wurden öffentlich vorgelesen; Alles war gleichlautend in demselben Sinne und Ausdrucke gehalten, wie es vorher Cälestius vorgebracht hatte. Daß doch Einer von euch, liebteste Brüder, der Vorlesung der Briefe hätte beiwohnen können! Was war das sür eine Freude der versammelten heiligen Männer, welch' ein Staunen der Einzelnen! Kaum konnten sich Einige des Schluchzens und Weinens erwehren, daß Männer eines solch' unversehrten Glaubens beschimpft S. 243 werden konnten. Giebt es eine Stelle, wo Gottes Gnade oder Hilfe übergangen wäre, da ein Jeder, welcher ohne sie2 auch nur denken kann, jenem von oben verkündeten Urtheile unterworfen sein soll, welches mit Bezug auf den hl. Geist gefällt ist, daß er weder hier noch im zukünftigen Leben Verzeihung oder Gnade erlange ? 3
Daß Praylus den Pelagius nur so lange vertheidigte, wie es Diesem gelang, sich als unschuldig Angeklagten und Orthodoxen hinzustellen, jedoch stets weit entfernt war, dessen Irrthümer zu billigen, bezeugt sein zweites Schreiben, welches er nach dem Tode des P. Zosimus nach Rom sandte. ↩
Nemlich ohne die Gnade. ↩
Hiemit ist auf die Worte des Pelagius angespielt, daß, wer immer ohne die Gnade auch nur einen (guten) Gedanken fassen zu können meint, derselben göttlichen Strafe unterworfen solle, welche über den Lästerer gegen den hl.Geist (Matth 12, 31) verhängt ist. Diese Weise, in verwünschenden Betheuerungen zu reden, war nach dem hl. Augustinus dem Pelagius sehr geläufig. ↩
