5. Aussagen Unbekannter und Abwesender gegen Abwesende verdienen keinen Glauben.
Das schrieben wir deßhalb, damit in Zukunft, wenn etwa Abwesende und zu wenig Bekannte über irgend Jemand dergleichen nach Willkür (euch) vorlügen, euere Füße gegen den Angriff des Trugs Stand halten. Deßhalb bittet der hl. Mann 1 um eine Leuchte für seine Füße und um Licht für seine Pfade, damit nemlich inmitten der trügerischen Dunkelheit unsere Schritte nicht im Finstern und in der Irre wandeln. Und im Evangelium (heißt es): 2 „Richtet etwa unser Gesetz einen Menschen, wenn man ihn nicht vorher verhört und kennen gelernt hat?„ Auch im alten Testamente (steht): 3 „Einem leeren Gerüchte sollst du nicht glauben und mit einem Ungerechten nicht stimmen, um ein ungerechter Zeuge zu werden.“ Und damit man nicht der Menge der Verleumder vor der Prüfung des Urtheils glaube, fügt er hinzu: 4 „Geselle dich nicht in Bosheit zu der Menge und begehe durch sie nicht eine Sünde.„ Und wieder anderswo:5 „Bevor du fragst, tadlet Niemanden, und hast du gefragt, so strafe gerecht.“ Und abermals: 6 „Was deine Augen gesehen, rede.„ Und in der Apostelgeschichte hielt den Hohenpriestern und Ältesten S. 247 der Juden, welche die Verurtheilung des abwesenden Paulus forderten, der heidnische Tribun Festus den ganz gerechten Grundsatz vor, welchen auch wir den Gläubigen zur Beschämung entgegnen können, indem er sagte: 7 „Es ist bei den Römern nicht Sitte, Jemand früher zu verurtheilen, als der Angeklagte die Kläger vor sich hat und Gelegenheit erhält, sich zu vertheidigen und von der Beschuldigung zu reinigen.“ Wenn also ein ausserhalb unseres Glaubens Stehender diese Schranke festhält, so ist es gegenüber der Priestern geziemenden Gewissenhaftigkeit ganz unwürdig, 8 Abwesenden gegen Abwesende zu trauen. Denn wer würde sich vor Verletzung frei erhalten, wenn er jedem Schlag seine leichtgläubige Brust öffnete?
