7. Lazrus und Heros werden getadelt, weil sie sich weigerten, ihre schriftlichen Anklagen persönlich zu vertreten.
Lazarus und Heros fiel es schwer, ihren Schreiben persönlich nachzufolgen. Oder wußten sie nicht, daß euere Liebe an den apostolischen Stuhl berichten werde? Hieher hätten sie schiffen sollen, um dem Vorwurfe der Verleumdung zu entgehen. Handelt es sich um die Erlangung eines Bisthums, da durchwandeln sie Meere und Länder und übergehen keine Stimme. Ist aber der Ruf Unschuldiger in Gefahr, dann treiben sie als müssige und verzärtelte Ankläger oder Zeugen (denn in beiden Fällen ist der Name der Betrüger ehrlos) 1 in ihren Zimmern und Betten mit ihren Schreiben Mißbrauch, 2 und ganz Afrika, ja die ganze S. 249 Ruhe der katholischen Reinheit umwölken die zwei Pesten nach ihrem Belieben. Wir alle werden vor dem Richterstuhle Christi stehen; Niemand wird sich dort fernhalten und dem Gerichte des Herrn entziehen können, dessen Unermeßlichkeit sich über alle Orte und Dinge erstreckt.
Kraft eines vom Kaiser Honorius im J. 412 erlassenen Gesetzes (Cod. Theod. XVI. t. 2, 1. 41) wurden Kläger und Zeugen, welche ihre Aussagen nicht beweisen konnten, für ehrlos erklärt. ↩
Lazarus und Heros entschuldigten ihre Abwesenheit von der Synode zuDiospolis mit der Erkrankung eines von ihnen, während Augustinus (lib. de gest. Pelag. c. 1.) diese als wahrheitsgemäß und erwiesen anerkennt, erklärt sie hier der Papst, offenbar auf Grund gehässiger Berichte, für Verstellung. ↩
