Einleitung.
Nach dem Tode des Papstes Zosimus wählte eine kleine Partei den Archidiakon Eulalius, der größere Theil des Klerus und Volkes den Bonifacius. Die Eulalianer schleppten sogar den todkranken Bischof von Ostia, der zur Ordination des Bischofs von Rom berechtigt war, mit Gewalt herbei und suchten durch den Stadtpräfecten Symmachus die Bestätigung ihres Candidaten vom Kaiser zu erlangen. Symmachus berichtete auch unter dem 29. December 418 an den Kaiser Honorius, daß Eulalius ordnungsgemäß zum Papste gewählt worden sei, Bonifacius aber allem Gesetze und aller Gewohnheit zuwider. Honorius ließ sich durch diesen Bericht täuschen und bestätigte in einem Reseript vom 3. Jän- S. 311 ner 419 an Symmachus die Wahl des Eulalius, Bonifacius aber solle Rom verlassen, im Nothfalle mit Gewalt entfernt werden. Hierauf beklagt sich Symmachus in einem Schreiben an den Kaiser vom 8. Jänner, daß sich Bonifacius seinen Befehlen widersetzt habe. Nun sendeten die römischen Priester den wahrheitsgetreuen Bericht über die rechtmäßige Wahl des Bonifacius an den Kaiser, welchen derselbe in einem Schreiben an Symmachus vom 15. Jänner empfangen zu haben bestätigt; demnach ist unser Brief in der ersten Hälfte des Jänner 419 abgefaßt.
