18. Kapitel: Daß schlechte Menschen nicht zur Taufe zugelassen werden, ist keine ungerechte Neuerung der Kirche; selbst geheime Vergehen müssen wenigstens durch die Lehrvorträge gestraft werden
S. 36433. Es wäre eigentlich Pflicht meiner andersdenkenden Brüder, von ihrer Meinung abzustehen; ob es eine neue Meinung ist oder eine schon seit alters bestehende, will ich jetzt gar nicht untersuchen: jedenfalls ist sie gefährlich. Doch zu meiner höchsten Verwunderung behaupten sie die Lehre, man solle jene ganz ruchlosen Menschen, die offen erklären, in ihren Schandtaten beharren zu wollen, von der Taufe zurückweisen, sei erst neu eingeführt worden. Weiß Gott, wo diese Leute eigentlich herumpilgern; werden ja doch Dirnen und Schauspieler und alle, die erwerbsmäßig ein schändliches Gewerbe öffentlich ausüben, nur nach Auflösung oder Zerreißung solcher Bande zu den christlichen Sakramenten zugelassen1 . Diese Leute müßten doch nach jener Ansicht samt und sonders zur Taufe zugelassen werden, wenn nicht die Kirche ihre schon althergebrachte und lebenskräftige Sitte beibehielte, die sich auf einen bekannten Ausspruch der höchsten Wahrheit gründet, die uns versichert, daß „alle, die solches tun, das Reich Gottes nicht besitzen werden2 “. Wenn sie sich daher von diesen toten Werken nicht bekehren, so läßt man sie nicht zu den Sakramenten hinzutreten. Haben sie sich aber doch eingeschlichen, so können sie auch dann nur im Falle einer wenigstens nachfolgenden Bekehrung gerettet werden.
Trunksüchtige, Geizige, Schmähsüchtige aber und alle, die irgendeines anderen verabscheuungswürdigen Lasters schuldig sind, die jedoch wegen keiner offenkundigen Tatsache überführt und angeklagt werden können, werden doch in den Vorschriften und Lehrvorträgen sehr scharf gegeißelt, und es scheint, daß all diese Leute nur nach erfolgter Besserung zur Taufe hintreten. Wenn sie nun aber ehebrecherische Menschen sehen, die nicht ein bloß menschliches, sondern ein göttliches Gesetz verdammt, d.h. Männer, die fremde Weiber wie eigene haben, oder Weiber, die fremde Männer haben, und wenn sie bemerken, daß man solche Leute nachsichtiger zu behandeln und zur Taufe zuzulassen pflegt, dann sollen sie auch solche Mißbräuche nach jenen gesunden Grundsätzen verbessern. Sie sollen dann Sorge tragen, daß auch diese nicht zugelassen werden, damit sie nicht auch noch mit ihren schlechten Beispielen gute Sitten verderben. Sie sollen nicht glauben, man dürfe Kompetenten nicht über die Besserung ihrer Sitten unterrichten und sollen nicht grundsätzlich für die Aufnahme aller erklärten Verüber jener öffentlichen Schändlichkeiten und Frevel stimmen, d.h. der Hurer, Kuppler, Gladiatoren und was es sonst noch für schlechte Menschen dieser Art gibt, und dies sogar auch dann noch, wenn sie in ihren Sünden verharren. Denn all diese Laster, deren Aufzählung der Apostel mit den Worten schließt: „Alle aber, die solches verüben, werden das Reich Gottes nicht besitzen3 “, tadeln die Anhänger einer strengeren Zucht ganz naturgemäß, falls sie Kenntnis davon erhalten, und lassen solche Leute, die widersprechen und ihren Willen, in solchen Sünden zu beharren, bekennen, nicht zur Taufe zu.
