7. Kapitel: Aus der Lehre der Apostelbriefe können die Gegner des heiligen Augustinus ihre Behauptung nicht beweisen
10. „Ja“, sagen meine Gegner, „wie ist es aber dann, wenn eine Jungfrau unbewußt einen fremden [Ehe-]mann geheiratet hat?“ Wenn sie es niemals erfährt, wird sie darum auch niemals eine Ehebrecherin sein; erfährt sie es aber, dann ist sie von dem Zeitpunkt an eine Ehebrecherin, wo sie wissentlich dem fremden Manne beiwohnt. So gilt ja einer auch im Güterrecht solange mit vollem Recht als rechtmäßiger Besitzer, als er nichts davon weiß, daß er fremdes Gut besitzt; weiß er es aber einmal und trennt er sich trotzdem von dem fremden Besitze nicht, dann gilt er als unrechtmäßiger Besitzer und muß sich mit Fug und Recht einen ungerechten Menschen heißen lassen. Ferne sei es von uns, darüber Schmerz zu empfinden, S. 329wenn solche Vergehen wieder gutgemacht werden, gerade als ob dadurch eine Ehe zerrissen würde. Ein solcher Schmerz würde ja nicht einem menschlichen Gefühle, sondern einem törichten Wahne entspringen. Besonders aber gilt dies im Staate unseres Gottes, auf seinem heiligen Berge1 , d.h. in der Kirche, wo nicht bloß ein [natürliches] Eheband, sondern ein heiliges Ehesakrament empfohlen wird, so daß es einem Manne nicht erlaubt ist, sein Weib einem anderen zu überlassen, eine Tat, die man im römischen Staat einem Cato nicht bloß nicht als Schuld, sondern sogar als Lob angerechnet haben soll2 . Doch hierüber brauche ich mich nicht weiter zu äußern, da meine Gegner ja gar nicht zu behaupten wagen, so etwas sei keine Sünde und auch nicht sagen, es sei kein Ehebruch. Sie würden auch sonst ganz offenbar dem Herrn und seinem heiligen Evangelium widersprechen. Sie fordern vielmehr bloß, man solle solche Leute zum Empfang des Sakramentes der Taufe und zum Tische des Herrn zulassen, wenn sie auch ganz ausdrücklich von einer Besserung nichts wissen wollen. Ja man dürfe sie dazu überhaupt nicht einmal auffordern, sondern man solle sie erst nachher darüber unterrichten. Würden sie sich dann zur Beobachtung des Gebotes verstehen und ihre Schuld gut machen, dann sollten sie für Weizen gelten, würden sie sich aber dessen weigern, so seien sie wohl Unkraut, [müßten aber trotzdem geduldet werden]: mit dieser Forderung zeigen sie doch deutlich genug, daß sie jene Verbrechen nicht verteidigen oder sie nur als leichte und nichtige betrachten wollen. Denn welcher gutgesinnte Christ möchte wohl den Ehebruch für gar kein oder auch nur für ein geringes Verbrechen halten?
11. Den Zeitpunkt freilich, wann man dergleichen am Mitmenschen tadeln oder wann man es ertragen soll, glauben sie der Heiligen Schrift entnehmen zu können. Wie sie sagen, hätten nämlich die Apostel auch so gehandelt wie sie; sie bringen auch wirklich aus deren S. 330Briefen einige Stellen bei, aus denen man wohl sehen kann, daß die Apostel zuerst die Lehre vom Glauben eingeschärft und erst dann die Sittenvorschriften gegeben haben. Diese Tatsache wollen sie nun so verstanden wissen, daß den Täuflingen nur die Glaubenslehre eingeprägt und erst den schon Getauften die nötigen Vorschriften zur Lebensbesserung gegeben werden dürfen. Sie tun dabei, als läsen sie einige Briefe der Apostel, die dort, wo sie vom Glauben allein handeln, bloß an Täuflinge gerichtet seien, während andere Briefe, deren Inhalt sich mit der Aufstellung von Vorschriften über Vermeidung des Schlechten und Aneignung des Guten sich beschäftigt, die schon getauften Christen angingen. Aber wenn demnach feststehen soll, daß diese letzteren Briefe an schon getaufte Christen gerichtet sind, warum bestehen sie dann doch aus Vorschriften doppelten Inhaltes, aus Glaubens- und aus Sittenlehren3 ? Oder meinen sie, daß man zwar nicht den Täuflingen, aber doch den schon Getauften beide übergeben soll? Das wäre eine törichte Behauptung. Aber dann müssen sie auch zugeben, daß die Apostel ihre aus beiden [der Glaubens- und Sittenlehre] vollkommen zusammengesetzte Lehre in ihren Briefen niedergelegt haben und daß sie nur deshalb meistens zuerst den Glauben gelehrt und dann erst die auf ein gutes Leben hinzielenden Vorschriften beigefügt haben, weil in keinem Menschen ein gutes Leben nachfolgen kann, wenn nicht zuvor der Glaube vorangeht. Denn alles, was der Mensch, wie man sagt, „recht“ tut, verdient diesen Namen bloß, wenn es seinen Grund in kindlicher Liebe zu Gott hat.
Wenn aber einige törichte und allzu unerfahrene Menschen glaubten, die Briefe der Apostel seien an Katechumenen geschrieben, dann müßten gewiß auch diese zugeben, daß schon den noch nicht Getauften zugleich mit den Regeln des Glaubens auch die mit dem Glauben in Zusammenhang stehenden Sittenvorschriften gelehrt werden müssen; es müßte schon sein, daß S. 331sie uns überzeugen könnten, bloß die ersten, vom Glauben handelnden Teile der apostolischen Briefe dürften von den Katechumenen gelesen werden, die späteren Teile aber, mit ihren Vorschriften über das christliche Leben, von den Gläubigen: doch dies wäre eine ganz törichte Behauptung. Es läßt sich also aus den Briefen der Apostel kein Beweis für die Annahme erbringen, daß wir glauben müßten, man dürfe deshalb die Täuflinge bloß über den Glauben und erst die schon Getauften über die Sittenlehre unterrichten, weil die Apostel in den ersten Teilen ihrer Briefe den Glauben empfohlen und erst nachher folgerichtig die Gläubigen zu einem guten Leben ermahnt haben. Denn wenn schließlich auch die eine Lehre früher, die andere später behandelt wird, so muß man doch nur allzu oft beide Lehren in einem Redefluß, und zwar vor Katechumenen sowohl wie vor Gläubigen, vor Täuflingen und schon getauften Christen zum Zwecke des Unterrichtes, der [gedächtnismäßigen] Wiederauffrischung, des Bekenntnisses und der Stärkung durch eine gesunde und sorgfältige Belehrung predigen. Darum mögen sie zu den Briefen des Petrus und Johannes, woraus sie einige Zeugnisse entnehmen, immerhin auch noch die Briefe des Paulus und anderer Apostel hinzufügen: ihre Wahrnehmung, daß diese zuerst vom Glauben und erst dann von den Sitten sprachen, ist doch so zu verstehen, wie ich nach meiner Ansicht ganz deutlich gezeigt habe.
