45. Kap. Das Christentum enthält für seine Anhänger eine moralische Nötigung zum tugendhaften Verhalten.
Wir sind also die einzigen sittenreinen Menschen. Was Wunder, wenn es so sein muß? Und in der Tat, es muß so sein. Da uns die Sittenreinheit von S. 156/502 Gott gelehrt worden ist, so kennen wir sie einerseits vollkommen, da sie uns von einem vollkommenen Lehrer geoffenbart worden ist, und anderseits bewahren wir sie getreulich, da sie uns von einem Wächter vorgeschrieben ist, der sich nicht verachten läßt. Euch aber hat nur menschliche Abwägung und Wertschätzung den Begriff der Sittenreinheit beigebracht, und ebenso ist es nur die Kundgebung menschlicher Herrschaft, welche sie euch zum Gebot gemacht hat. Daher besitzt ihr weder eine vollkommene, noch eine genügenden Respekt einflößende Anleitung zur wahren Moralität. Die Autorität des Menschen, die Erfüllung des sittlich Guten zu fordern, ist nicht größer als seine geistige Fähigkeit, aufzuzeigen, was wahrhaft sittlich gut ist1; ebenso leicht wie diese getäuscht, kann jene verachtet werden. Wohlan denn, welcher Ausspruch ist von tieferem Gehalt2: Du sollst nicht töten, oder aber: Du sollst nicht einmal zürnen ? Was ist vollkommener, den Ehebruch verbieten, oder sogar von der Begierlich-keit der Augen, auch wenn sie im Herzen verborgen bleibt, zurückhalten? Was verrät größere Weisheit, die böse Tat oder auch schon die böse Rede verbieten? Was dringt tiefer ein, Unrecht nicht gestatten, oder nicht einmal das Wiedervergelten des Unrechts zuzulassen? Wenn ihr doch nur einsähet, daß eure Gesetze selber, die auf die Pflege der Sittlichkeit hingerichtet sind, vom göttlichen Gesetze ihre ältere Form entlehnt haben!3 Es ist ja schon vom Alter des Moses die Rede gewesen. Wie gering aber ist oft das Ansehen S. 157/503 menschlicher Gesetze, da es zutrifft, daß der Mensch, da seine begangenen Taten verborgen bleiben, sich ihnen entzieht, und manchmal daß er sie, sei es freiwillig sei es genötigt, verachtet. Beurteilt ihr Ansehen4 auch nach der Kürze jedweder Strafe, die ja doch nicht über den Tod hinaus fortdauert! Auf diese Weise schätzt selbst Epi-kur jede Qual und jeden Schmerz nur gering ein, indem er den Ausspruch tut, ein mäßiger Schmerz sei zu verachten, ein großer aber dauere nicht lange. Wir aber, die wir unter der Aufsicht Gottes, des Beobachters aller, stehen und gegen seine ewige Strafe Vorsorge treffen, wir streben notwendig nach wahrer Sittenreinhelt, indem Wir entsprechend der Fülle unserer Erkenntnis und der Schwierigkeit, sich zu verbergen, und ebenso wegen der Größe der Strafe, die nicht bloß lange, sondern ewig dauert, den fürchten, den auch jener fürchten muß, der selbst über solche zu Gericht sitzt, die ihn fürchten, indem wir mit einem Wort Gott fürchten, nicht den Prokonsul.
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Nach der sicher richtigen Lesart in F: quanta prudentia hominis ad demonstrandum quid vere bonum, tanta auctoritas ad exigendum. Die Lesart in P: Tanta est prudentia hominis ad demonstrandum bonum, quanta auctoritas ad exigendum bürdet T. einen Widersinn auf; sie durfte nicht verteidigt werden, am allerwenigsten durch den Satz: „Nach dem Zusammenhang liegt die Spitze der Beweisführung weniger in der auctoritas als in der prudentia“ (Schrörs 63). Die Spitze der Beweisführung liegt nach dem Zusammenhang sowohl in der prudentia wie in der auctoritas. ↩
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Nach der richtigen Lesart in F: „dictum est“. T. führt hier Aussprüche an; vgl. Matth. 5, 21 f. ↩
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Nach der Lesart in F: de lege divina antiquiorem formam mutuatas. Nach Waltzing steht in F mutatas, nach Oehler I, 279 mutuatas; auf alle Fälle ist mutuatas zu lesen, mutatas wäre Schreibfehler. P hat de divina lege ut antiquiore forma mutuatas, andere lesen ut antiquiore formam mutuatas. Für die Lesart in F spricht, daß T. auch sonst dem Gedanken Ausdruck gibt, daß die ältere und darum reinere Form dem göttlichen Gesetz entlehnt, diese aber später verschlechtert worden sei; vgl. cap. 47, 3 und das fragmentum Fuldense cap. 19: iura vestra quam studia de lege deque divina doctrina concepisse. Quod prius est, hoc sit semen necesse est … Gloriae homines si quid invenerant, ut proprium facerent, adulteraverunt. ↩
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Recogitate ea etiam liest P, was Haverkamp und Kellner in eam (sc, auctoritatem) ändern; F liest bloß recogitate etiam, wohl mit Recht, da aus dem vorhergehenden Satz : quanta sit zu ergänzen ist. ↩