18. Naturgemäßheit des Zornes.
„Wozu bedarf es des Zornes“, fragen die Stoiker, „da man ohne diese Erregung die Fehler verbessern kann?“ Nun gibt es aber niemand, der bei einer sträflichen Handlung ruhig zusehen kann. Das kann vielleicht der, welcher über die Gesetze zu wachen hat, weil die Untat nicht unter seinen Augen sich vollzieht, sondern ihm von anderen als noch zweifelhaft hinterbracht wird. Und ein Verbrechen kann nie so ausgemacht sein, daß es keine Möglichkeit der Rechtfertigung gäbe; darum braucht sich der Richter nicht aufzuregen wider den, der möglicherweise als unschuldig erfunden wird; und wenn dann die Untat aufgedeckt und ans Licht gebracht ist, so spricht nicht mehr der Richter das Urteil, sondern die Gesetze. Und so mag man es beim Richter zugeben, daß er ohne Zorn seines Amtes walte, weil er eine Norm hat, an die er sich halten kann; aber wir S. 113 freilich können uns der Entrüstung nicht erwehren, wenn wir sehen oder wahrnehmen, wie die Unsrigen zu Hause sträflich sich vergehen; denn schon der Anblick der Sünde ist empörend. Wer bei diesem Anblick ganz gleichgültig bleibt, der billigt entweder die Vergehungen — und das ist schimpflich und ungerecht —, oder er flieht die Beschwerlichkeit der Züchtigung, die das gelassene Gemüt und der ruhige Sinn verschmäht und ablehnt, wenn nicht der Zorn stachelt und reizt. Wer aber zwar aufgebracht wird, aber in unzeitgemäßer Milde öfters als gut ist oder auch immer Nachsicht übt, der verdirbt geradezu das Leben der Seinigen; denn er nährt ihre Vermessenheit zu größeren Untaten und schafft sich selbst immerwährenden Anlaß zu Verdrießlichkeiten. Fehlerhaft ist also die Zurückhaltung des Zornes, wo es sich um Verordnungen handelt.
Man lobt den Archytas1 aus Tarent. Als dieser auf seinem Landgute aus Schuld seines Verwalters alles herabgekommen fand, sprach er zu diesem: „Erbärmlicher, den ich alsbald zu Tode gepeitscht hätte, wenn ich nicht erzürnt wäre.“ Das erachten die Stoiker als einzigartiges Beispiel der Selbstbeherrschung, aber durch das Gewicht des Ansehens verleitet, sehen sie nicht, wie ungereimt Archytas gesprochen und gehandelt hat. Denn wenn nach Plato kein Verständiger straft, weil gefehlt worden ist, sondern damit nicht gefehlt werde, so sieht man leicht ein, was für ein übles Beispiel der weise Mann aufgestellt hat. Wenn nämlich die Sklaven merken, daß ihr Herr dann wütet, wenn er nicht zürnt, und dann schont, wenn er zürnt, so werden sie sicherlich nicht gering sich verfehlen, um nicht gepeitscht zu werden, sondern möglichst schwer, um den Ärger des verkehrten Mannes zu erregen und ungestraft davonzukommen. Ich fürwahr würde den Archytas loben, wenn er im Zustand der Aufregung dem Zorne Raum gelassen hätte, damit in der Zwischenzeit die innere Aufwallung sich legte und die Züchtigung Maß und Grenze hielte. Nicht hätte er also wegen der Größe des S. 114 Zornes die Strafe erlassen, sondern aufschieben sollen, um nicht dem Schuldigen einen ungebührlich großen Schmerz zuzufügen, oder die eigene Aufregung bei der Züchtigung zu mehren. So aber frage ich: was liegt denn für eine Billigkeit oder Weisheit darin, wenn einer wegen eines geringen Vergehens gestraft wird und wegen des größten ungestraft bleibt? Hätte Archytas die natürliche Entwicklung und die Ursachen der Dinge erkannt, so würde er sich nie für eine so unangebrachte Selbstbeherrschung erklärt haben, daß der schlechte Sklave sich über den Zorn seines Herrn beglückwünschen konnte. Denn wie Gott den menschlichen Leib mit vielen und verschiedenartigen Sinnen ausgestattet hat, wie sie für den Gebrauch des Lebens notwendig sind, so hat er auch dem Geist verschiedenartige Triebe eingepflanzt, auf denen die Ordnung des Lebens beruht; so die Lust zur Erzeugung der Nachkommenschaft, so den Zorn, um die Vergehungen im Zaum zu halten. Jene aber, die die Grenzen zwischen dem Guten und Bösen nicht kennen, mißbrauchen den Geschlechtstrieb zur Verführung und Wollust, den Trieb des Zornes zur Schädigung des Nebenmenschen, indem ihnen der Zorn zur Kühlung des Hasses dient. Daher zürnen sie auch ohne Fehler und Schuld selbst solchen, die in gleicher oder auch in höherer Stellung sind. Als Folge ergeben sich dann unmenschliche Taten, zu denen man sich täglich fortreißen läßt, und Trauerspiele, wie sie oftmals aufgeführt werden. Es wäre also Archytas zu loben, wenn er im Zorn gegen einen Mitbürger oder Gleichgestellten, der ihm Unrecht getan, sich bezwungen und durch Geduld die ungestüme Wut beschwichtigt hätte. Ruhmvoll ist eine Selbstbeherrschung, die ein drohendes großes Unheil hintanhält; aber fehlerhaft ist es, wenn man die Ausschreitungen der Sklaven und Söhne nicht einschränkt; denn durch Ungestraftheit geraten sie auf schlimmere Dinge. Hier muß man den Zorn nicht zurückhalten, sondern sogar aufstacheln, wenn er sich nicht regen will. Was aber vom Menschen gilt, das gilt auch von Gott, der den Menschen nach seinem Bilde geschaffen hat. Ich rede nicht von der Gestalt Gottes; denn die Stoiker leugnen, daß Gott irgendwelche S. 115 Gestalt habe; und es würde ein neuer ungeheurer Stoff erwachsen, wenn ich sie widerlegen wollte. Ich spreche nur vom Geiste Gottes. Wenn Gedanke, Vernunft, Einsicht, wenn Fürsorge und Herrschaft zum Wesen Gottes gehört, und wenn der Mensch allein von allen irdischen Geschöpfen diese Vorzüge besitzt, so ist demnach der Mensch nach Gottes Ähnlichkeit geschaffen. Aber darum verfällt er dem Bösen, weil er wegen der Beimischung der irdischen Gebrechlichkeit die von Gott empfangene Gabe nicht rein und unversehrt bewahren kann, wenn er nicht vom nämlichen Gott in den Vorschriften der Gerechtigkeit unterwiesen wird.
Pythagoreischer Philosoph, Staatsmann und Feldherr, blühend um 400-365 v. Chr. ↩
