Erster Artikel. Die Nachlässigkeit ist eine besondere Sünde.
a) Dies scheint nicht der Fall zu sein. Denn: I. Die Nachlässigkeit ist im Gegensatze zur Sorgfalt; diese wird aber zu jeder Tugend erfordert. II. Jeder, der überhaupt sündigt, vernachlässigt das, was ihn von der Sünde abziehen kann. Also ist die Nachlässigkeit keine besondere Sünde. III. Die Nachlässigkeit hätte als Sünde keinen eigenen Gegenstand. Denn das Üble oder Gleichgültige nachlässig zu behandeln, wird niemandem zum Fehler angerechnet. Wird aber das Gute nachlässig behandelt, so ist es schon nicht mehr etwas Gutes. Auf der anderen Seite werden die Sünden, welche in der Nachlässigkeit ihren Quell haben, unterschieden von jenen, die von der Verachtung herrühren.
b) Ich antworte, Nachlässigkeit besage den Mangel an gebührender Sorgfalt. Jeder Mangel an etwas Gebührendem aber hat den Charakter der Sünde. Wie also die Sorge oder Besorgtheit eine besondere Tugend, so ist die Nachlässigkeit eine besondere Sünde. Denn manche Sünden haben einen besonderen Gegenstand, wie die Wollust sich auf das Geschlechtliche richtet. Andere Sünden aber schließen eine besondere, geschiedene Thätigkeit ein, erstrecken sich dagegen auf jeden Gegenstand. Und derartige sind die Fehler, welche auf die Thätigkeit der Vernunft sich beziehen; da jede Thätigkeit der Vernunft sich auf das ganze Bereich der moralischen Thätigkeit erstreckt. In dieser Weise sonach, als einschließend den Mangel einer besonderen Thätigkeit der Vernunft, nämlich der Sorgfalt, ist die Nachlässigkeit eine besondere Sünde.
c) I. Ist damit beantwortet. II. Wie die Überstürzung eine besondere Sünde ist, weil das Beraten als eine besondere Thätigkeit der Vernunft dasteht; so ist die Nachlässigkeit eine eigene besondere Sünde als Mangel der Sorgfalt, nämlich einer besonderen Thätigkeit der Vernunft. III. Der Gegenstand für die Nachlässigkeit bildet das Gute, was jemand thun soll; nicht als ob das ein Gut wäre, daß etwas nachlässig betrieben wird, sondern weil wegen der Nachlässigkeit dem Guten ein Mangel anhaftet.
