Siebenter Artikel. Die Beimischung des Wassers ist keine absolute Notwendigkeit für dieses Sakrament.
a) Dies wird jedoch behauptet. Denn: I. Cyprian schreibt an Cäcilius (lib. 2. ep. 3.): „Nicht also ist der Kelch Wasser allein und Wein allein, sondern Beides ist gemischt; und auch der Leib des Herrn ist nicht Mehl allein, sondern Beides (Mehl und Wasser) geeinigt.“ Nun ist die Zumischung von Wasser zum Mehle notwendig für die Gültigkeit des Sakramentes. Also ist dies auch der Fall mit dem Wasser beim Weine. II. Aus der Seite des Herrn floß ebensogut Wasser wie Blut. Nun ist der Wein als das Sakrament (die äußere Gestalt) des Blutes notwendig für dieses Sakrament; also auch das Wasser, da ja die Eucharistie ein Andenken ist an das Leiden des Herrn. III. Wäre Wasser nicht notwendig zur Gültigkeit des Sakramentes, so käme es nicht darauf an, welches Wasser zugemischt würde, z. B. ob Rosenwasser oder natürliches Wasser. Dies ist aber nach dem Gebrauche der Kirche nicht gleichgültig. Auf der anderen Seite schreibt Cyprian (l. c.): „Wenn jemand von unseren Vorgängern entweder aus Unkenntnis oder aus Einfalt dies nicht beobachtet hat (daß er Wasser zum Weine mischte), kann seine EinfaltVerzeihung finden.“ Dies könnte aber nicht gesagt werden, wenn die Zumischung von Wasser zur Gültigkeit des Sakramentes gehörte. Also ist eine derartige Zumischung nicht in solcher Weise notwendig.
b) Ich antworte, ein Zeichen müsse beurteilt werden gemäß dem, was durch dasselbe bezeichnet wird. Die Zumischung von Wasser aber bezieht sich auf die Bezeichnung der Teilnahme an diesem Sakramente von seiten der gläubigen; denn Wasser mit Wein vermischt drückt aus die Einheit des Volkes mit Christo. Und auch dies, daß aus der Seite Christi am Kreuze Wasser floß, bezeichnet Ähnliches: nämlich das Abwäschen der Sündenflecken, was da ausgeht vom Leiden Christi. Nun ist oben gesagt worden, daß dieses Sakrament bestehe in der Konsekration der Materie. Der Gebrauch seitens der gläubigen gehört nicht notwendig zu diesem Sakramente, sondern ist nur etwas demselben Folgendes Also ist die Zumischung von Wasser zum Weine nicht etwas durchaus Notwendiges für das Sakrament.
c) I. Cyprian ist so zu verstehen, wie wenn man sagt, Jenes könne nicht sein, was nicht schicklicher oder geziemenderweise sein kann. Denn das Wasser gehört wohl zum Wesen des Brotes, nicht aber zum Wesen des Weines. II. Das Ausfließen des Blutes gehörte zum Leiden selbst des Herrn. Denn es ist dies etwas Natürliches, daß aus einem Körper, den man verwundet, Blut fließt. Das Ausfließen von Wasser gehörte nicht notwendig zum Leiden, sondern that dar die Wirkung des Leidens, die da ist: das Abwaschen der Sündenflecken und die Erquickung gegenüber der Glut der Begierlichkeit. Deshalb wird nicht in diesem Sakramente das Wasser dargebracht getrennt vom Weine, wie der Wein dargebracht wird getrennt vom Brote. Vielmehr wird mit Wasser vermischter Wein dargebracht, damit gezeigt werde, daß der Wein an und für sich zum Sakramente gehöre, wie zur Substanz des Sakramentes gehörig; das Wasser aber nur ihm beigemischt sei. III. Da das Wasser nicht notwendig zum Sakramente gehört, kommt mit Rücksicht auf die Wahrhaftigkeit des Sakramentes es nicht darauf an, welches, ob künstliches oder natürliches, beigemischt werde. Jedoch sündigt jener, welcher nicht natürliches Wasser zumischt; denn aus der Seite Christi floß wahres, natürliches Wasser. Anders verhält es sich mit dem Wasser im Verhältnisse zum Brote. Wird da kein natürliches Wasser zum Mehle gemischt, so wird das Sakrament an sich nicht wahrhaft vollendet; denn es besteht da kein wahres natürliches Brot.
