23. Kap. Der damalige Streit um das Osterfest.
Damals war ein nicht unbedeutender Streit entstanden. Während nämlich die Gemeinden von ganz Asien auf Grund sehr alter Überlieferung glaubten, man müsse den 14. Tag des Mondes, an welchem den Juden die Opferung des Lammes befohlen war, als Fest des Erlösungspascha feiern und auf jeden Fall an diesem Tage, gleichviel welcher Wochentag es gerade sein mochte, die Fasten beenden, war es bei den Kirchen auf dem ganzen übrigen Erdkreise nicht üblich, es auf diese Weise zu halten; man beobachtete vielmehr gemäß apostolischer Überlieferung den noch heute giltigen Brauch, daß an keinem anderen Tage als dem der Auferstehung unseres Erlösers die Fasten beendet werden dürfen. Es fanden daher Konferenzen und gemeinsame Beratungen von Bischöfen statt, und alle gaben einstimmig durch S. 252 Rundschreiben die kirchliche Verordnung hinaus, daß das Geheimnis der Auferstehung des Herrn an keinem anderen Tage als am Sonntage gefeiert werden dürfe und daß wir erst an diesem Tage das österliche Fasten beenden dürfen. Noch jetzt sind vorhanden ein Schreiben der damals in Palästina zusammengetretenen Bischöfe, von welchen Bischof Theophilus von Cäsarea und Bischof Narcissus von Jerusalem den Vorsitz führten, ein Schreiben der in Rom versammelten Bischöfe, welches die gleiche Streitfrage behandelt und den Namen des Bischofs Viktor trägt, ein Schreiben der Bischöfe des Pontus, deren Vorsitzender Palmas als der Älteste war, ein Schreiben der Gemeinden in Gallien, deren Bischof Irenäus war, ferner ein Schreiben der Bischöfe in Osroëne und in den dortigen Städten, ein Privatschreiben des Bischofs Bacchyllus von Korinth und noch Schreiben von sehr vielen anderen Bischöfen. Sie bekunden eine und dieselbe Meinung und Ansicht und geben das gleiche Urteil ab. Ihr einstimmiger Beschluß ist erwähnt.