23.
Von Sion aber in die Kirche der heiligen Maria, wo eine sehr grosse Vereinigung von Mönchen ist, wo auch Männer- und Frauenhospize sind, Aufnahme von Fremden, unzählige Tische, über dreitausend Krankenbetten. Und wir beteten in dem Praetorium,1 wo der Herr verhört ward, wo jetzt die Kirche der heiligen Sophia ist vor den Ruinen des Tempels Salomos neben der Strasse, welche neben der Säulenhalle Salomos zur Quelle Siloa hinablauft. In der Kirche ist der Sitz, wo Pilatus sass, als er den Herrn verhörte. Der viereckige Stein aber (ist der), welcher mitten im Praetorium stand, auf den der Angeklagte, der verhört wurde, um von allem Volk gehört und gesehen zu werden, gehoben ward, auf den der Herr als er vom Pilatus verhört wurde, gehoben ist.2 Auf ihm sind die Spuren seiner Füsse noch geblieben, schön klein zierlich. Auch die Statur normal, das Angesicht schön, die Haare ein wenig geringelt, die Hände wohlgebildet, die Finger lang, soviel es das Bild, wie sie bei seinem Leben gemalt sind, anzeigt, das in dem Praetorium aufgestellt ist. Durch den Stein, wo er stand, geschehen viele Wunderwirkungen; man nimmt von den Spuren der Füsse das Mass, bindet es sich an für die einzelnen Krankheiten und wird geheilt. Der Stein ist mit Gold und Silber geziert.
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Die Reihenfolge lässt keinen Zweifel an der Lage der einzelnen Oertlichkeiten. Fester Punct ist das s. g. Praetorium, das nach der bestimmten Angabe des Pilgers von Bordeaux im Vâdi lag, die spätere Sophienkirche. Zwischen dieser und der Zionskirche lag also die Marienkirche, die in ihrer Grossartigkeit nur die Justinians gewesen sein kann, welche (was hier auszuführen der Ort nicht ist) nicht die Stelle der Aḳsâ einnahm. Von dem Praetorium führt die Strasse dem Porticus Salamonis, d. h. den Substructionen der Aḳsâ vorbei durch das alte Stadtthor zum Siloah, der durch Eudokia in die Stadt einbezogen war. Vgl. jetzt auch D. von RIESS ZDPV. XI 1888 p. 203, der das Verdienst hat, die Haltlosigkeit eines verkehrten Einfalls, der leider schon angefangen hat auch andere urtheilslose Köpfe zu verwirren, gründlich darzulegen. ↩
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Jüdische oder römische Sitte war dies nicht, es ist übertragen von dem Criminalverfahren vor dem Areopag, bei dem Ankläger und Beklagter auf zwei Steinen erhöht standen. ↩