4. (3. Cap.) Zum Bischofsamte darf man (nur) durch die kirchlichen Weihestufen gelangen.
„Wir erfuhren aber, theuerste Brüder, daß Einige zu Bischöfen ordinirt wurden, welche durch keine kirchlichen Weihen zu dieser so hohen Würde angeleitet worden; wer immer Dieß gethan zu haben sich erinnert, wisse, daß er anmaßend gegen die Anordnungen der Väter gehandelt, da man zum Episkopate auf den schon so häufig vorgeschriebenen Stufen gelangen muß. Denn vorher muß der ein Schüler sein, wer immer ein Lehrer zu sein verlangt, damit er lehren könne, was er gelernt hat. Jede Einrichtung im Leben kräftiget sich auf diese Weise für das, wonach sie strebt. Wer noch nicht den Wissenschaften oblag, kann kein Lehrer in den Wissenschaften sein. Wer nicht in den einzelnen Militärdiensten aufgewachsen ist, kann zum Lohn für seine Dienste zur Hauptmannsstelle nicht gelangen. Nur das Bischofsamt ist unter allen vielleicht zu geringfügig, das leichter verliehen wird, weil es schwieriger ist, ihm zu genügen?"1
2. Decret. cf. D. LIX. c. 4. ↩
