5. Noch frevelhafter ist es, offenkundige Lasterhafte zu ordiniren.
Allein nicht genug, Laien (zu Bischöfen) zu ordiniren, S. 393 bei denen keine (frühere) Weihe es gestattet, sondern es werden auch Solche ordinirt, deren Verbrechen weit und breit in fast allen Provinzen bekannt sind. Daniel wurde durch einen unlängst aus dem östlichen Theile an uns gesandten Bericht von dem ganzen Kloster der Jungfrauen, welches er geleitet hatte, mit schändlichen Klagen beinzichtigt. Viele Schandthaten bezüglich Vieler wurden ihm vorgeworfen. Er wurde gesucht, in welchem Theile der Erde er verborgen wäre, damit er, wenn er auf seine Unschuld vertraut, sich nicht dem gegen ihn geforderten Gerichte entziehe. Es wurde an den Bischof von Arles durch unsern Subdiakon Fortunatus der schriftliche Auftrag 1 geschickt, daß er zum Gerichte gefordert werde. „Dieser nun, obwohl durch so viele Zeugnisse beschuldigt, durch solch' eine Anklage von Verbrechen getroffen, durch Entehrung gottgeweihter Jungfrauen, wie es heißt, befleckt, soll zum Bischof ordinirt worden sein (die Klageschriften sind in unserem Archiv enthalten, deren Abschriften wir euch übersandten) und erschlich sich die Bischofswürde gerade in der Zeit, wo er durch ein von uns gesandtes Schreiben zur Verantwortung vorgeladen wurde. Fern sei Frevel von einem heiligen Namen. Leichter ist es, daß der Ordinator diese Würde, indem er sie einem Solchen verleiht, selbst verliert, als daß sie der Ordinirte erhalte; diesem wird, wenn er überwiesen worden, der beigesellt werden, welcher sich ihm durch die Verleihung des Hohenpriesteramtes als Genossen überantwortete. Denn wer Solche ordiniren mag, zeigt, was er selbst ist." 2 Nachdem also Dieß dargelegt ist und sehr Viele von euch die Anordnungen des apostolischen Stuhles kennen, da sie einige Zeit bei uns verweilten, so möge sich euere Brüderlichkeit, durch unsere Ermahnungen aufgefordert, beeilen, Alles nach der Vorschrift der Disciplin zu verbessern. S. 394
