4.
Ich will weiter davon sprechen, welcher Lohn, welcher Mundvorrat dort täglich zur Verteilung gelangt.1 Alle erhalten gleichmäßig ein Brot mit dem Kreuzzei- S. 173 chen darauf,2 Wasser mit Wein gemischt,3 Salz,4 Feuer,5 Öl, 6 eine einfache Tunika7 und einen Denar.8 Wer ihn mit Freude empfängt und ihn nach dem Empfang nicht S. 174 wegwirft, sondern in der Arbeit bis zu seinem Ende ausharrt, wird nach Vollendung des Turmbaues in ihm verbleiben und unermeßliche Reichtümer sein eigen nennen.
Das Folgende will besagen: Wie die Bauleute an einem irdischen Bau entlohnt werden durch Bezahlung und Mundvorrat, so erhalten auch die Bauleute an dem geistigen Tempelbau eine Entlohnung. ↩
Die Ballerini lasen: Omnibus peraeque unus panis cumligno datur und dachten dabei an das eucharistische Brot, das nach mehrfacher Bezeugung in einem hölzernen Kästchen mit nach Hause gegeben wurde. Richtiger ist wohl die Lesart Giuliaris: panis cum signo. Es ist das für die Eucharistie bestimmte Brot, das wohl einen Kreuzesstempel aufwies. Vgl. F. J. Dölger, Heidnische und christliche Brotstempelmit religiösen Zeichen in: Antike und Christentum I (Münster i. W. 1929), wo auf die Parallelstelle Zeno tract. II, 44, 2 hingewiesen ist. Die obige Stelle ist wohl deshalb nicht verwertet, weil sie eine Konjektur Giuliaris darstellt. ↩
Die Mischung des für die Eucharistie bestimmten Weines mit Wasser geht auf die früheste Zeit zurück. Vgl. etwa L. Eisenhofer, Handbuch der katholischen Liturgik II (Freiburg i. B. 1933), S. 128. ↩
Bezieht sich auf die Darreichung des Salzes bei der Taufe, die im Abendlande frühzeitig üblich war und schon auf eine antike Auffassung von der reinigenden Wirkung des Salzes zurückgeht. Augustinus sieht in ihr bereits ein Gnadenmittel. Vgl. F. J. Dölger, Der Exorzismus im altchristlichen Taufritual (Paderborn 1909), S. 92ff.; A. Franz, Die kirchlichen Benediktionen im Mittelalter I (Freiburg i. Br. 1909) S. 221 ff; L. Eisenhofer, Handbuch der katholischen Liturgik II (Freiburg i. Br. 1933) S. 247 f. ↩
Unter Feuer ist wohl auf die Überreichung der brennenden Kerze nach der Taufe Bezug genommen, die auch sonst schon im vierten Jahrhundert nachweisbar ist. Vgl. L. Eisenhofer, Handbuch der katholischen Liturgik II (Freiburg i. Br. 1933) S. 263 f. ↩
Bezugnahme auf die ölsalbung bei der Taufe. Über ihre Entstehung und Verwendung siehe L. Eisenhofer, Handbuch der katholischen Liturgik IL Bd. (Freiburg i. Br. 1933), S. 258. ↩
Bezieht sich auf die Übergabe des weißen Kleides, die schon im 4. Jahrhundert bekannt war. Vgl. darüber F. J. D ö 1 -g e r, Die Taufe Konstantins und ihre Probleme, in: Konstantin der Große und seine Zeit (Freiburg i. Br. 1913), 445—447; L. Eisenhofer, Handbuch der katholischen Liturgik II (Freiburg i. Br. 1933) S. 263 f. ↩
Der Umstand, daß auch die anderen Gegenstände des Lohnes, Brot, Wein usw., materielle Gaben darstellen, legt es nahe, auch bei dem angeführten Denar an eine Münze zu denken, die nach dem Taufakt übergeben wurde. Zeno spricht noch an anderen Stellen davon: tract. II, 35: Jam balneator praecinctus expectat, ,. j praebiturus ... et denarium aureum triplicis numismatis unione signatum. Andere Zeugnisse für solchen Brauch fehlen. Wohl wurde eine antike Sitte, in Heilquellen zum Dank für die Heilung Münzen einzuwerfen, auch zuweilen bei dem heiligen Quell des Taufbrunnens aufgenommen. Vgl. F. J. Dölger, Die Münze im Taufbecken, in: Antike und Christentum III (Münster i. W. 1932), 1—24; 149—151. Aber die Übergabe eines (goldenen) Denars an den Täufling ist nicht weiter bezeugt. Der Brauch war vielleicht lokaler Natur. Der mittelalterliche Tauftaler steht damit kaum in Verbindung. ↩
