Inhaltsangabe
Die drei folgenden Traktate behandeln die Habsucht. Sie sind wohl nicht aneinander anschließend gehalten, sondern zu verschiedenen Zeiten, aber wegen der Gleichartigkeit von den Herausgebern des Themas zusammengefaßt worden.
Traktat IX zeichnet die Verbreitung der Habsucht, die sie schließlich gar nicht mehr als Verbrechen erkennen läßt. Sie ist die Wurzel aller Übel (Kap. 1). Für sie gibt es keine Hindernisse und keine Rücksichtnahme. Ihre Folgen sind schreckliche, treffen aber zuweilen den Habsüchtigen selbst (Kap. 2). Der Mensch soll sich an den Tod erinnern (Kap. 3). Die Formen der Habsucht sind verschieden (Kap. 4). Und dabei denkt der Mensch nicht an die Gefahren der Habsucht und an das dereinstige Gericht. Im übrigen vermag sie auch keine Befriedigung zu gewähren (Kap. 5). Der Traktat schließt mit einer Anerkennung seiner Zuhörer und dem Ausblick auf das himmlische Jerusalem, das alle Schätze aufweist, aber keine Habsucht kennt (Kap. 6). S. 132
