3.
Brüder, es ist wahrlich eine große Sache, und ihr müßt daher mit Aufmerksamkeit zu ihr hintreten. Jeder von euch soll Gott vorgestellt werden in Gegenwart von Myriaden von Engelheeren. Der Hl. Geist wird eure Seelen besiegeln. Ihr werdet in den Heeresdienst des S. 50 großen Königs treten. Bereitet euch also vor, rüstet euch, nicht durch Entfaltung von Kleiderpracht, sondern durch Seelenreinheit und Frömmigkeit! In dem Bade (der Taufe) sollst du nicht gewöhnliches Wasser sehen, achte vielmehr auf die geistige Gnade, die mit dem Wasser gegeben wird! Gleichwie die Gaben, welche auf den Altären (der Heiden) geopfert werden, gewöhnliche Naturdinge sind und erst durch Anrufung der Götzen unrein werden, ebenso erhält andererseits gewöhnliches Wasser unter Anrufung des Hl. Geistes, Christi und des Vaters heiligende Kraft1.
Die Weihe des Taufwassers führt der hl. Basilius (De Spiritu Sancto 27) auf apostolische Überlieferung zurück. Tertullian bezeugt ihre Vornahme De baptismo 4. Cyprian fordert strenge vom taufenden Priester ihren Vollzug in ep. 70 ad Januarium; in ep. 73 ist davon die Rede, daß diese Weihe verbis solemnibus geschehe. Das älteste Formular der Taufwasserweihe steht unter den Gebeten des Bischofs Serapion von Thmuis, gest. 362 (vgl. Wobbermin, Texte u. Untersuchungen, herausgegeben von Gebhardt und Harnack XVII. N. F. II. 3.b. Lpz. 1898 c. 7 u. 8). Unser jetziges, im römischen Missale befindliches Formular steht wörtlich bereits im Gelasianum (Ed. Wilson 84). Vgl. Joh. Mayer Geschichte des Katechumenats u. der Katechese (Kempten 1868) S. 173 f.; Thalhofer — Eisenhofer, Hdb. der katholischen Liturgik I² (Freiburg 1912) S. 648 f. ↩
