7. (4. Cap.) Viele von den Bischöfen Spaniens gegen die Vorschriften vorgenommene Ordinationen wären eigentlich zu verwerfen, aber um des Friedens willen werden sie für die Vergangenheit approbirt, in Zukunft jedoch sollen sie annullirt werden.
Denn über die Ordinationen, welche, wie wir wissen, die spanischen Bischöfe nach einer verfehlten Gewohnheit halten, wäre (eigentlich) nach der Überlieferung der Vorfahren Etwas festzusetzen, wenn wir nicht erwägten, daß wir den Kirchen sehr viele Verwirrungen bereiten würden. Ihre Handlungsweise tadeln wir insoferne, daß wir (nur) wegen der Menge des zu Bessernden das wie immer Geschehene nicht in Zweifel ziehen, sondern lieber dem Gerichte Gottes überlassen. „Wie Viele aus ihnen, die nach empfangener (Tauf)gnade als Rechtsanwälte fungirten und Vertheidigungen übernahmen,1 wurden, wie wir erfahren, in das Priesterthum einverleibt, zu deren Zahl Rufinus und Gregorius gehören? wie Viele aus irgend einem Kriegsdienste, die, weil sie den (öffentlichen) Gewalten unterthan waren, gezwungen deren Befehle2 ausführten? Wie Viele aus den Curialen, welche, weil sie den Gewalten zu gehorchen haben, die ihnen gewordenen Aufträge vollzogen? wie Viele, welche Vergnügungen und (öffentliche) Spiele für das Volk veranstalteten, gelangten zu der Ehre des Hohenpriesterthums, von denen auch nicht Einer nicht einmal in die Gemeinschaft der Kleriker hätte aufgenommen werden sollen? S. 34 Wollten wir alles Dieß einzeln untersuchen lassen, so würden wir nicht geringen Aufruhr und Ärgerniß den spanischen Kirchen, denen wir Heilung zu bringen wünschen, durch das Bemühen der Verbesserung verursachen.3 Daß aber für die Zukunft nichts Ähnliches geschehe, wird euere Liebe mit reiflicher Überlegung verhüten müssen, damit einer solchen Anmaßung wenigstens jetzt das nothwendige Ziel gesetzt werde, durch die Verordnung nemlich, daß Diejenigen, welche von nun an gegen die Vorschriften der Canones entweder zu einer kirchlichen Weihe oder zum Priesterthume selbst zu gelangen suchten, zugleich mit ihren (geistlichen) Vätern4 jener Weihe und Würde, worin sie befunden worden, beraubt werden sollen."5
Obtinendi pertinaciam susceperunt, mit dem Nebenbegriffe der Vertheidigung von Unrecht. ↩
Also solche Handlungen vornahmen, welche sie vom geistllichen Stande ausschloßen. ↩
Dieß ist wohl auch eine Mahnung an die hartnäckigen, zelotischen Bischöfe Bötiens. ↩
Creatoribus ↩
- Decret. cf. D. LI. c. 1, wo der Schluß nach der span. und pseudoisid. Sammlung lautet: constituto, ut quicunque tales ordinati fuerint, cum ordinatoribus suis deponantur.
