10. Welche zum Klerikate zu wählen sind.
Welche aber in den Ordo der Kleriker zu wählen seien, sagt das Gesetz deutlich: Diejenigen nemlich, welche in der S. 36 Kindheit getauft und dem Dienste der Lectoren beigesellt waren, oder die sich, wenn sie im späteren Alter die Gnaden Gottes1 erlangt haben, sogleich den kirchlichen Weihen gewidmet haben. Sind sie verheirathet, so ist zu fragen, ob sie eine Jungfrau geheirathet haben, weil im alten Testamente geschrieben steht:2 „Der Priester soll eine Jungfrau heirathen;„ und anderswo:3 „Meine Priester sollen (nur) einmal heirathen.“ Auch der darf nicht (Kleriker) werden, welcher zwei Frauen hatte, weil der Apostel Paulus sagt:4 "Der Mann einer Frau.„ Auch das darf nicht gestatter werden, was Manche zur Vertheidigung eines bösen Irrthums entgegnen und behaupten, daß die vor der Taufe geehelichte Frau nicht gezählt werden dürfe, weil in der Taufe Alles nachgelassen wird, wo sie nicht erkennen, daß in der Taufe nur die Sünden nachgelassen werden, nicht aber die Zahl der Frauen getilgt wird. Denn wenn, wie geschrieben ist,5 „von Gott dem Manne die Frau zubereitet wird“ und „der Mensch nicht trennen soll, was Gott verbunden hat„6 und die Stammeltern des Menschengeschlechtes selbst im Anfange vom Herrn den Segen empfangen,7 wie kann man glauben, daß Dieß unter den Sünden nachgelassen wird? Wenn es so, wie Jene glauben, wahrhaft wäre, dann würde folglich alle Gerechtigkeit, welche von den Katechumenen vor der Taufe geübt wurde, durch die Taufe hinweggenommen werden. Niemand also denke und genehmige so Etwas gegen den Apostel, sondern verstehe es gläubig, daß mit dem „der Mann einer Frau“ der vor der Taufe sowohl als nach der Taufe genannt sei. Denn wird die vor der Taufe geheirathete Frau bei der Zählung nicht gerechnet, so können auch die von ihr geborenen Kinder nicht zu den Kindern gezählt werden. Wie unsinnig und unrichtig das ist, wird euere Klugheit besser würdigen. Deßhalb sei es S. 37 niemandem gestattet, die hl. Schrift anders zu erklären, als die rechte Vernunft zuläßt, damit man nicht, indem man sich unrichtige Hilfsmittel zur Entschuldigung bereitet, als Verfälscher des Gesetzes und Vernichter der Vorschriften gerichtet werde. Vielmehr ist an dem festzuhalten, was die Reihe der hl. Schrift enthält, und was von den Priestern aus heilsamer Ursache angeordnet ist. [Von anderer Hand:] Lebet wohl, theuerste Brüder !8
