2. Apiarius wurde von der Kirche in Sicca entfernt, erhielt aber die Erlaubniß, an allen anderen Kirchen sein Priesteramt fortzuführen.
Der Priester Apiarius, wegen dessen Ordination, Excommunikation und Appellation nicht nur der sicensischen, sondern der ganzen africanischen Kirche ein nicht geringes Ärgerniß erwuchs, wurde, da er für alle seine Fehler um Verzeihung bat, in die Gemeinschaft wieder aufgenommen. Zuvor noch hatte unser Mitbischof Urbanus von Sicca ohne Zögern (an sich) verbessert, was an ihm zu verbessern nothwendig schien. Weil man aber sür den Frieden und die Ruhe der Kirche nicht bloß in der Gegenwart, sondern auch in der Zukunft sorgen mußte, da viele ähnliche Fälle vorausgegangen waren, um dergleichen oder noch schwierigere für die Zukunft zu verhüten, so beschloßen wir, daß der Priester Apiarius, unter Beibehaltung jedoch seines Weihegrades, von der sicensischen Kirche entfernt werde und nach Empfang eines Epistoliums 1 sein Priesteramt verwalten möge, wo immer er sonst wolle und könne. Dieß gestatteten wir ihm auf sein briefliches Ansuchen ohne Schwierigkeit.
Epistolium ═ Gemeinschaftsschreiben, litterae communicatoriae. ↩
