16. Über die häuslichen und Familienfeste.
In betreff der Aufmerksamkeiten bei Privat- öder Familienfesten, z.B. bei dem der weißen Toga1, bei Verlobungen, Hochzeiten und Namenstagen, glaube ich ist keine Gefahr vom Anhauch des Götzendienstes, der dabei vorkommt, zu fürchten. Denn man muss die Ursachen in Betracht ziehen, weshalb solche Aufmerksamkeiten erwiesen werden. Ich halte dieselben an sich für rein, weil sich weder die Kleidung des Mannes, noch der Ring oder die eheliche Verbindung von Ehrenerweisungen gegen Idole herschreiben. Ich finde auch nicht, dass irgend eine Art des Putzes mit dem Fluche von Gott belegt worden sei, außer die weibliche Kleidung, von einem Manne getragen. „Verflucht", heißt es, „sei jeder, der Weiberkleider anzieht"2. Die Toga aber ist sogar ihrer Benennung nach Mannestoga (toga virilis). Hochzeiten zu feiern verbietet Gott so wenig, als sich einen Namen beilegen zu lassen. Allein es kommen dabei Opfer zur Anwendung! --Man darf sich dazu laden lassen, nur darf der Titel der geforderten Aufmerksamkeit nicht lauten „zur Teilnahme am Opfer", und muss ich so viel tun dürfen, als mir beliebt. Wollte Gott nur, dass wir gar nicht mit anzusehen hätten, was zu tun uns S. 164untersagt ist! Allein weil der Böse die Welt einmal so ganz in Idololatrie verstrickt hat, so wird es erlaubt sein müssen, bei gewissen Dingen zugegen zu sein, wenn wir uns damit der Verbindlichkeiten gegen Menschen, nicht gegen ein Idol entledigen. Allerdings, der Einladung zu einem Priesterdienste und Opfer werde ich nicht folgen -- denn das ist eine Dienstleistung gegen das Idol im eigentlichen Sinne, Bei solchen Dingen werde ich keinen Rat geben, keinen Geldbeitrag leisten und keine sonstige Mühwaltung übernehmen, Wenn ich der Einladung zum Opfer durch meine Gegenwart entspreche, so bin ich Teilnehmer am Götzendienste. Wenn mich aber sonst irgend eine Veranlassung in die Gesellschaft von Opfernden führt, so bin ich nur ein Zuschauer beim Opfer.
