40. Wenn die Ägypter ihrer Wissenschaft ein Alter von hunderttausend Jahren beilegen, so ist das eine greifbare Lüge und Windbeutelei.
Es ist also ein leeres und prahlerisches Geschwätz, wenn manche die Zeit, seitdem Ägypten die Gestirnkunde wissenschaftlich betreibt, auf mehr als hunderttausend Jahre berechnen. Welchen Büchern hat man wohl diese Zahl entnommen, da man in Ägypten doch erst vor etwas mehr als zweitausend Jahren die Buchstabenschrift unter Anleitung der Isis erlernte? Das wissen wir aus Varro, und der ist doch wahrlich in geschichtlichen Dingen ein nicht zu verachtender Gewährsmann, und seine Mitteilung kommt zudem nicht in Widerspruch mit der in unseren göttlichen Schriften überlieferten Wahrheit. Denn da seit Adam, dem ersten Menschen, noch keine sechstausend Jahre verflossen sind, so ist eine Annahme, die hinsichtlich der Zeitenlänge eine so ganz andere und dieser ausgemachten Wahrheit so widersprechende Berechnung glaubhaft zu machen sucht, viel zu lächerlich, als daß sie eine ernstliche Widerlegung verdiente. Wir glauben doch offenbar am besten in bezug auf die Vergangenheit dem Berichterstatter, der auch die Zukunft so, wie wir sie jetzt als Gegenwart vor Augen haben, vorhergesagt hat. Und was die übrigen Geschichtschreiber betrifft, so berechtigt und verpflichtet uns gerade ihre Abweichung untereinander1, lieber dem zu glauben, der sich nicht in Widerspruch setzt mit der göttlichen Geschichte, an der wir festhalten. Freilich, die Bürger des gottlosen Staates Band 28, S. 1112überall auf Erden sind in Verlegenheit, welchem von den gelehrten Männern, von denen jeder gewichtig erscheint, sie Glauben schenken sollen, wenn sie bei ihnen solche Unstimmigkeit bezüglich soweit zurückliegender Begebenheiten wahrnehmen. Wir dagegen stützen uns hinsichtlich der Geschichte unserer Religion auf Gottes Autorität und sind sicher, daß alles, was mit ihr in Widerspruch steht, ohne weiters falsch ist, gleichviel wie es sich mit dem übrigen Inhalt des Profanschrifttums verhalten mag, der, ob wahr oder falsch, keine Beziehung zu der Frage nach dem rechtschaffenen und glückseligen Leben hat.
Vgl. oben XII 11 [2. Band 218]; unten XXI 6, 1. Absatz. ↩
