Einleitung
Ein gallischer Priester Amandas, vielleicht identisch mit dem Lehrer des Paulinus von Nola und späteren Bischofe von Bordeaux (seit 405), hatte Hieronymus um die Deutung einiger schwieriger Schriftstellen ersucht. Dem Briefe war ein Billett beigelegt, in welchem Amandas um ein Gutachten in einem Ehekasus bat. Eine Frau hatte sich von ihrem ehebrecherischen und sodomitischen Manne getrennt und war angeblich unter Anwendung von Zwang eine neue Ehe eingegangen. Sie legte trotzdem Wert auf aktive Teilnahme am kirchlichen Leben, besonders auf den Empfang der Eucharistie. Während Amandus ein Entgegenkommen für möglich zu halten schien, vertrat Hieronymus den Standpunkt der Strenge. Auch heute würde ein kirchliches Gericht nicht anders urteilen. Nur die Berufung auf das Deuteronomium enthält eine Überspitzung, was Hieronymus auch selbst fühlt. Sie ist mehr eine erzieherische Maßnahme, keine rechtliche Forderung.
Da die Erklärung einer Schriftstelle aus Matthäus den i. J. 398 verfaßten Matthäuskommentar unberücksichtigt läßt, wird der Brief vor 398 angesetzt. Weitergehende Lösungsversuche, auch der Pronbergers, 1 sind müßige Kombinationen. S. b347
Pr. 44 f. ↩
