Einleitung
Im Jahre 404 hatte Hieronymus einen Brief an einen spanischen oder gallischen Priester gerichtet, der ihn auf die Irrlehren seines Nachbarpfarrers Vigilantius aufmerksam gemacht hatte. 1 Dieser Priester Riparius scheint auch sonst ein wachsames Auge auf die Irrlehrer gehabt zu haben. Es ergibt sich dies aus vorliegendem Briefe, der den Riparius, offenbar den Träger eines höheren kirchlichen Amtes, 2 auffordert, das angefangene Werk zu Ende zu führen und nicht zuzulassen, daß die Kirche, solange er noch da sei, ohne Verteidiger bleibe. Hier handelt es sich um die pelagianische Irrlehre. Ist der Brief klar genug, um dies ohne Einschränkung behaupten zu können? 3 Sind der Ankläger gegen S. b130 Vigilantius und der Bekämpfer der Pelagianer miteinander identisch? 4 Beide Fragen sind in positivem Sinne geklärt, seitdem De Bruyne zwei bisher unbekannte Briefe des Hieronymus an Riparius auffinden konnte, die jeden Zweifel beseitigen. Da der Brief das den Niederlassungen in Bethlehem durch die Pelagianer im Jahre 416 zugefügte Ungemach berührt, ist er auf 417 anzusetzen.
Ep. 109 (BKV XV 298 ff.). ↩
Dies folgt aus der Art des Auftrages. Außerdem wird er hier mit dignatio tua, ep. 151, 2 (ed. Hilberg) mit sanctitas tua angeredet. ↩
Der Brief nennt die Pelagianer nicht, so daß man vielfach den im Brief genannten Catilina mit Rufin gleichsetzte. Auch Grützmacher (III 277) läßt einen gelinden Zweifel durchblicken, wo er Catilina mit Pelagius identifiziert. Was mit großer Wahrscheinlichkeit an die Pelagianer denken ließ, ist die geschilderte schlimme Lage, die in den Streitigkeiten mit Rufin nie ein solches Ausmaß annahm. Die beiden von de Bruyne neu entdeckten Briefe an Riparius beschäftigen sich nun ausgesprochen mit den pelagianischen Streitigkeiten (vgl. De Bruyne, Quelques lettres inédites de saint Jérôme, in Revue Bénédictine 1910 [XXVI] 1—11. Text bei Hilberg ep. 151 und 152). ↩
Cavallera (I 333) hat Bedenken gegen die Gleichsetzung beider Personen. Sie ist damit gegeben, daß auch der Empfänger unseres Briefes in den neuentdeckten Briefen uns als Priester entgegentritt. Außerdem bezeichnet Hieronymus in ep. 151 (ed. Hilberg) Gallien, Italien und Palästina als durch die Irrlehre des Pelagius besudelt. Die Erwähnung Galliens an erster Stelle hat keine geschichtliche Berechtigung und wird nur verständlich, wenn sie mit Rücksicht auf den Adressaten geschieht. Aus Gallien stammte aber Riparius, der Ankläger des Vigilantius. Der von Cavallera aus der Mahnung zu häufigerem Briefwechsel erhobene Haupteinwand löst sich bei genauer Prüfung des Textes ohne weiteres. ↩
