6. Kap. Die leibliche Abwaschung mit Wasser verleiht weder an sich noch allein die Gnade. Die sakramentale Handlung.
Nicht daß wir im Wasser den Hl. Geist erlangten, sondern wir werden im Wasser unter dem Engel gereinigt, für den Hl, Geist vorbereitet. Auch hiefür ging ein Vorbild voraus: in dieser Weise nämlich verfuhr ehemals Johannes, der Vorläufer des Herrn, und bereitete ihm die Wege; auf diese Weise ebnet auch der Taufengel1 dem nachkommenden Heiligen Geiste die Wege durch Abwaschung der Vergehungen, welche Abwaschung durch den Glauben, der im Vater, Sohn und Hl. Geiste untersiegelt ist, erlangt wird. Denn wenn bei drei Zeugen jede Rede Bestand hat, um wieviel mehr reicht dann zur Festbegründung unserer Hoffnung die Zahl der göttlichen Namen hin, da wir durch die Segenshandlung dieselben Personen wie zu Schiedsrichtern des Glaubens so auch zu Bürgen des Heiles haben2! Indem aber die Bezeugung des Glaubens und die Verheißung des Heils vor den drei Zeugen verpfändet wird, muß die Erwähnung der Kirche3 notwendigerweise noch hinzukommen, weil, wo drei, der Vater, der S. 283Sohn und der Geist sind, auch die Kirche ist, welche den Leib der drei bildet.
Angelus baptismi arbiter. ↩
Sowohl bei der so genannten interrogatio de fide, welche dem Taufakt unmittelbar vorherging (arbitri fidei), als während des Taufaktes selber (sponsores salutis) wurden die deri göttlichen Personen genannt. ↩
Hinsichtlich dieser Erwähnung „der Kirche“ vgl. Cyprian ep. 73 c. 13 und 21 und unten c. 11. ↩
