23.
1. Ich bewundere die alten Gesetzgeber der Römer; diese haßten weibisches Treiben und bestraften nach dem Gesetz der Gerechtigkeit die wider das Gesetz der Natur vollzogene körperliche Vereinigung mit einem Weibe mit dem (Sturz in den) Abgrund.
2. Es ist ja niemals erlaubt, den Bart auszurupfen, die angeborene Zierde, die echte Zierde für jenen, „Und erst keimet der Bart und der steht in der Blüte der Jugend“.1 Wenn er aber dann im Alter fortschreitet, dann wird er gesalbt im Schmuck seines Bartes, auf den nach dem Prophetenwort die Salbe herabträufelte, als Aaron S. a157 geehrt wurde.2 Es muß aber der richtig Erzogene, auf den sich der Friede niedergelassen hat, auch mit seinen eigenen Haaren Frieden halten.
3. Welches Tun würden nun wohl die nach üppigem Leben trachtenden Weiber unterlassen, wenn sie, wie in einen Spiegel, auf die Männer schauen, die solche Dinge zu tun sich erdreisten? Aber nicht Männer sollte man sie nennen, sondern vielmehr Dirnen in Männergestalt und weibische Menschen, da ja auch ihre Stimme kraftlos und ihr Gewand, was die Weichheit des Stoffes und die Farbe betrifft, weibisch ist.
4. Solche Leute sind aber leicht zu erkennen, da sich ihr Wesen schon in ihrem Äußeren zeigt, im Gewand, in der Fußbekleidung, in der Haltung, im Gang, in der Haartracht, im Blick. „Denn am Aussehen wird man einen Mann erkennen“, sagt die Schrift, „und am Auftreten eines Menschen wird man einen Menschen erkennen; die Kleidung eines Mannes und der Gang seines Fußes und das Lachen seiner Zähne wird verkünden, wie es mit ihm steht.“3
5. Denn diese Leute, die gegen die anderen Haare ganz leidenschaftliche Feinde sind, pflegen nur die auf dem Kopfe mit der größten Sorgfalt, so daß sie ihre Haare beinahe wie die Weiber mit Netzhauben oben zusammenhalten.
