Inhalt
AN DIE REICHEN (Migne, PG. XXXI, 277—304)
Inhalt: Die ernst gestellte Frage des reichen Jünglings im Evangelium (Matth. 19, 16) gibt Basilius Veranlassung zu nachstehender Homilie.
Des Jünglings Frage stellte ihm ein schönes Zeugnis aus, seine schließliche Antwort aber verurteilt ihn. Seine Nachahmer trifft dasselbe Urteil. Das Gebot der Nächstenliebe so leicht wie lohnend. Der angesammelte Reichtum spricht laut für versäumte Liebespflichten (c. 1). Vermeintliche Vorteile aus dem Reichtum. Nur verteilter Reichtum macht wirklich reich. Reichtum verführt zu tausendfachem Luxus in der Lebenshaltung (c. 2) und zu habsüchtiger Fürsorge für die Zukunft, die das Gold selbst in die Erde vergräbt. Und doch sind wertlos alle Tugenden ohne tätige Nächstenliebe. Töricht, an den Reichtum sich zu hängen, klug, sich davon loszumachen (c. 3). Brutale Verwendung des Reichtums, oft gerade von der Frau mitverschuldet, zieht der Richter zur Verantwortung. Die Herrlichkeit, die der Reichtum verschafft, vergeht. Mit unnützen Kostbarkeiten Weniger könnte man oft vielen helfen (c. 4). Die unersättlichen Reichen nie innerlich zufrieden; sie hungern nach neuem Reichtum, und Konkurrenzneid quält sie. Die Habsucht macht ungerecht gegen andere, vergewaltigt und verschlingt fremdes Recht und Gut (c. 5). In solchem Erraffen kennt der Reiche nicht Rast noch Ruh’. Am S. 240 Ende bleibt dem Sterbenden nichts; nur die Verantwortung für all die Missetaten folgt ihm vor den Richter (c. 6). Nichtig Gold und Edelstein, wahnwitzig die Jagd darauf, schrecklich die Folgen des Reichtums (Krankheit, Tod, Lüge, Haß, Mord und Krieg). Fürsorge für Kinder nur beschönigender Vorwand der Habsucht. Vererbter Reichtum bringt selten Segen. Erst kommt das Seelenheil des Erblassers (c. 7). Der Vorwand des Geizes. Testamentarische Freigebigkeit lohnt sich schlecht. Die Abfassung eines Testamentes dem Sterbenden erschwert, wenn nicht unmöglich; das Testament wird häufig umgestoßen (c. 8). Erst vollauf den Reichtum genießen, dann den Rest den Armen vermachen, verrät unedle Gesinnung, kommt meist aus unedlem Motiv — das Erbe gehört der Wohltätigkeit, weil man es dem verwünschten Erben nicht gönnt — und kann Gott nicht gefallen. Nicht einmal mit feierlichem Begräbnis und schönem Grabmal dankt man dem reichen Erblasser. Aufforderung zur Wohltätigkeit (c. 9).
