4.
Oder nehmen wir ein anderes Beispiel. Veranstaltet ein reicher Mann ein kostspieliges Gastmahl, so bestreitet er den Aufwand mit seinem eigenen Reichtum und Schatz und fürchtet nicht, es möchte ihm etwas S. 175 abgehen, da er ja über einen großen Reichtum verfügt. Und so bewirtet er kostspielig und glänzend seine geladenen Gäste, läßt ihnen mannigfache und seltene Gerichte auftragen. Will aber ein Armer, der kein Vermögen hat, jemand ein Gastmahl geben, so entlehnt er alles, selbst die Tafelgeräte, Polsterdecken und anderes Zubehör. Danach aber, wenn so die Geladenen gespeist, wie [man] beim Gastmahle eines Armen [speist], gibt dieser einem jeden wieder zurück, was er geborgt, Silbergeschirr, Decken und andere Ausstattungsgegenstände. Ist so einem jeden wieder alles zurückgegeben, so verbleibt er selbst arm und mittellos. Er besitzt ja keinen eigenen Reichtum, womit er sich wohl sein lassen könnte.
