II. KAPITEL. Vom Sitzen zur Rechten des Vaters.
S. 188 Wir sagen: Christus sitzet körperlich zur Rechten Gottes, des Vaters, allein wir lehren keine örtliche Rechte des Vaters. Denn wie sollte der Unumschriebene eine örtliche Rechte haben? Eine Rechte und Linke haben ja nur umschriebene Wesen. Nein, unter der Rechten des Vaters verstehen wir die Herrlichkeit und die Ehre der Gottheit, in welcher der Sohn Gottes als Gott und wesensgleich mit dem Vater von Ewigkeit existiert und in der er nun, nachdem er in den letzten Zeiten Fleisch geworden, auch körperlich sitzt, da sein Fleisch mitverherrlicht ist. Denn er wird mit seinem Fleisch in einer Anbetung von der ganzen Schöpfung angebetet.
