Zweiter Artikel. Das vernünftige Verständnis ist ein Teil der Klugheit.
a) Dem ist nicht so. Denn: I. Das vernünftige Verständnis wird als Tugend in der Vernunft neben der Klugheit aufgeführt. Also ist es nicht ein Teil derselben. II. Das Verständnis ist eine Gabe des heiligen Geistes und entspricht so dem Glauben. Die Klugheit aber ist eine andere Tugend wie der Glaube. III. Die Klugheit richtet sich auf die besondere Thätigkeit, das Verständnis aber auf das Allgemeine. Auf der anderen Seite wird das Verständnis von Cicero und Makrobius als Teil der Klugheit angeführt.
b) Ich antworte, das Verständnis der Vernunft stehe hier nicht im selben Sinne wie das Vernunftvermögen, sondern wie die rechte Wertschätzung jenes allgemeinen Princips, das da an und durch sich gekannt ist. Alles Vorgehen der Vernunft aber geht aus wie von der Grundlage vom Allgemeinen, was an sich und kraft seiner selbst, an erster Stelle aufgefaßt wird. Also hat jedes Vorgehen der Vernunft ein Verständnis solcher allgemeiner Grundprincipien zur Voraussetzung. Die Klugheit nun ist die rechte Richtschnur in der Vernunft im Bereiche des menschlichen Thätigseins. Also muß sie vom Verständnisse der allgemeinen von Natur aus gekannten Grundprincipien ausgehen. Und danach ist das vernünftige Verständnis ein Teil der Klugheit.
c) I. Die Klugheit gelangt zum besonderen einzelnen Thätigsein und zu dessen Richtschnur, wie zu einer gewissen Folgerung, welche von einem allgemeinen Grundsatze und einem mit der Auffassung des Besonderen beschäftigten Satze hervorgeht. Also wird für die Klugheit ein doppeltes vernünftiges Verständnis erfordert: 1. das Verständnis der allgemeinen Grundsätze, was die erwähnte Tugend in der Vernunft ist, und zwar sowohl was die ersten spekulativen Principien anbelangt als auch die ersten praktischen, z. B. „man solle nichts Böses thun;“ — 2. das Verständnis des dem Allgemeinen durchaus Entgegengesetzten, nämlich das Verständnis von etwas erstem Einzelnem, wodurch der Untersatz im Syllogismus hergestellt wird. Und dieses erste Einzelne ist ein besonderer beschränkter Zweck, den man sich vornimmt, und der zumal vom jedesmaligen Talente oder der besonderen natürlichen Hinneigung im einzelnen Menschen herkommt. Dieses letztere Verständnis nun wird als ein Teil der Klugheit bezeichnet; es ist die rechte Wertschätzung eines besonderen Zweckes. II. Das Verständnis als Gabe des heiligen Geistes ist ein scharfes Durchdringen in den göttlichen Dingen. (Kap. 8, Art. 1 u. 2.) So wird es hier nicht aufgefaßt. III. Die eben erwähnte rechte Wertschätzung des besonderen einzelnen Zweckes wird „Verständnis“ genannt, insoweit sie den Charakter eines Ersten, eines Princips hat; sie heißt „Sinn“, soweit sie etwas Besonderes, Beschränktes betrifft. So unterscheidet Aristoteles. (6 Ethic. 11.) Es ist dies der innere Sinn, kraft dessen wir über Einzelheiten und über das Besondere urteilen.
