Elfter Artikel. Es ist nicht erlaubt, ganz und gar der Kommunion sich zu enthalten.
a) Dies scheint wohl erlaubt. Denn: I. Der Hauptmann (Matth. 8.) wird gelobt, weil Er gesprochen hatte: „Herr, ich bin nicht würdig, daß Du eintrittst unter mein Dach.“ Aus ähnlichem Grunde also darf man der Kommunion sich ganz und gar enthalten. II. Man kann sich dessen enthalten, was nicht notwendig zum Heile ist. Dies ist aber nicht der Fall bei der Kommunion, daß sie zum Heile notwendig ist. III. Papst Fabian sagt: „Dreimal sollen die gläubigen kommunizieren, wenn nicht jemand schwerer Verbrechen schuldig ist.“ Würden also jene, welche nicht in schwer sündigem Zustande sind, gehalten sein zu kommunizieren, so wären die Sünder in einer besseren Lage wie die tugendhaften; was unzulässig ist. Auf der anderen Seite gebietet der Herr (Joh. 6.): „Wenn ihr nicht das Fleisch des Menschensohnes esset und sein Blut trinket, werdet ihr nicht das Leben in euch haben.“
b) Ich antworte, geistig zu kommunizieren, seien jedenfalls alle gehalten; denn dies ist nichts Anderes als ein Glied sein im Leibe Christi. Da nun aber die geistige Kommunion einschließt das Verlangen nach der sakramentalen, so folgt, soll ein solches Verlangen nicht durchaus zwecklos sein, daß ihm nachgegeben wird, sobald eine günstige Gelegenheit sich bietet. Offenbar also ist es zum Heile des Menschen notwendig, daß dieses Sakrament er nehme; nicht nur nach dem Kirchengebote, sondern nach den Worten des Herrn: „Dies thut zu meinem Gedächtnisse.“ Die Kirche hat nur die angemessenen Zeiten bestimmt.
c) I. „Jene Demut ist eine wahrhafte,“ antwortet Gregor in der Pastoral (p. I., cap. 6.), „welche nicht hartnäckig ist in der Zurückweisung dessen, was zum Nutzen des Menschen vorgeschrieben wurde. Jenen Hauptmann band kein Gebot, daß er Christum in sein Haus aufnehmen sollte.“ II. Mit Rücksicht auf die Kinder ist dieses Sakrament nicht zum Heile notwendig, wohl aber die Taufe. Mit Rücksicht auf die erwachsenen sind beide Sakramente zum Heile notwendig. III. Die Sünder erdulden großen Nachteil, welche von diesem Sakramente ferngehalten werden; sind also deshalb durchaus nicht in einer besseren Lage. Und zwar sind sie, wenn sie nicht bereuen, auch der Übertretung dieses Kirchengebotes schuldig. Nur wenn sie ihre Sünden bereuen und von dem verordneten Priester ihnen geraten wird, nicht zu kommunizieren, sind sie von der Übertretung des Kirchengebotes entschuldigt.
