Vierter Artikel. Es darf niemand erlaubterweise auf einen Menschen seine Hoffnung setzen.
a) Dies kann wohl geschehen. Denn: I. Um zur ewigen Seligkeit zu gelangen, werden wir unterstützt durch den Schutz der Heiligen; nach Gregor (Dialog. I, 8.): „Die Vorherbestimmung findet Stütze und Beistand in den Gebeten der Heiligen.“ Also kann man auf Menschen hoffen. II. Jerem. 11. heißt es: „Ein Jeder hüte sich vor seinem Nächsten und auf keinen seiner Brüder setze er Hoffnung.“ Dies gerade macht aber der Prophet zum Vorwurfe. Also soll man auf seine Brüder hoffen. III. Erbitten kann jemand erlaubterweise etwas vom Nächsten. Also kann er auf ihn hoffen. Auf der anderen Seite sagt Jerem. 17.: „Verflucht der Mensch, der auf einen Menschen seine Hoffnung setzt.“
b) Ich antworte, die Hoffnung richte sich auf zweierlei (I., II. Kap. 40, Art. 7.): 1. auf das erhoffte Gut; und 2. auf den Beistand, kraft dessen dasselbe erlangt werden kann. Das Gute nun, was man hofft, hat den Charakter der Zweckursache; der erwähnte Beistand den der wirkenden Ursache. In beiden Ursächlichkeiten aber findet sich ein Hauptsächliches, an leitender Stelle; und ein Untergeordnetes, an zweiter Stelle. Der Hauptzweck ist der letzte Endzweck und der untergeordnete ist das Zweckdienliche. Und so ist die hauptsächliche wirkende Ursache die erste, die untergeordnete die an zweiter Stelle. Die Hoffnung nun geht auf die ewige Seligkeit als letzten Endzweck; auf Gott als den hauptsächlichen ersten wirkenden Beistand. Weder also darf man ein anderes Gut als letzten Endzweck erhoffen, noch einen anderen Beistand als den Gottes wie den erstwirkenden Beistand. Wir können aber auf Menschen hoffen wie auf Werkzeuge in der Hand Gottes, insoweit nach dem Willen Gottes sie uns beistehen, um Gutes zu erlangen, was zur ewigen Seligkeit hingeordnet ist. Und so wenden wir uns zu den Heiligen und erbitten etwas von Menschen; jene aber werden getadelt, auf welche kein Verlaß ist, daß sie Beistand leisten.
c) Ist damit beantwortet.
