Vierter Artikel. Die mehr oder minder große Schwere der Sünde des Ärgernisses.
a) Jedes Ärgernis ist Todsünde. Denn: I. Jede Sünde gegen die Liebe ist (Kap. 24, Art. !2) Todsünde. Das Ärgernis aber ist gegen die Liebe. II. Dem Ärgernisse gebührt als Strafe ewige Verdammnis, nach Hieronymus zu Matth. 18, 6. (Qui scandalizaverit): „Viel besser ist es, für eine Schuld eine kurze Strafe auszustehen, als ewiger Pein vorbehalten zu bleiben.“ III. Jede Sünde, die sich gegen Gott richtet, ist Todsünde. 1. Kor. 8. aber heißt es: „Wenn ihr das schwache Gewissen des Bruders verwundet, habt ihr gegen Christum gesündigt.“ Auf der anderen Seite kann dies nur eine läßliche Sünde sein, wenn jemand den Nächsten dazu anleitet, eine läßliche Sünde zu begehen. Dies aber gehört zur Natur des Ärgernisses. Also kann das Ärgernis eine läßliche Sünde sein.
b) Ich antworte, das Ärgernis schließe in sich gewissermaßen einen Anstoß ein, der geeignet ist, daß ein anderer dadurch stürzt. Ärgernis nehmen also kann manchmal läßliche Sünde sein; wenn nämlich die ungeregelten Worte oder Beispiele jemandes den anderen veranlassen, läßlich zu sündigen. Manchmal aber ist mit solchem Anstoße das Stürzen verbunden; wenn jemand nämlich aus den ungeregelten Worten und Beispielen des anderen Anlaß nimmt, eine Todsünde zu begehen. Ärgernis geben kann ebenfalls manchmal läßliche Sünde sein; wenn es nicht beabsichtigt ist und wenn jemand etwas, was an sich läßliche Sünde ist oder nur den äußeren Schein von Sünde hat, mit einer gewissen Unvorsichtigkeit begeht. Bisweilen aber ist es Todsünde; wenn nämlich jemand das begeht, was an sich Todsünde ist oder das Heil des Mitmenschen verachtet, indem er behufs desselben nicht unterläßt, was er gut hätte unterlassen können. Beabsichtigt aber jemand, den anderen zur Sünde anzuleiten, so ist dies Todsünde, wenn er denselben zur Todsünde anleiten will; und wiederum ist es Todsünde, wenn er denselben durch eine läßliche Sünde zur Todsünde verleiten will; will er aber durch eine läßliche Sünde zu einer läßlichen Sünde verleiten, so ist es läßliche Sünde.
c) Die Einwürfe sind damit erledigt.
