Dritter Artikel. Es gehört mit Notwendigkeit zum Sakramente der Firmung, daß der heilige Chrisam zuerst vom Bischöfe konsekriert werde.
a) Dies wird bestritten. Denn: I. Die Taufe, in welcher vollständiger Nachlaß aller Sünden verliehen wird, hat keine mindere Wirksamkeit wie die Firmung. Obgleich nun das Taufwasser vorher geweiht wird, so ist diese Weihe doch nicht mit Notwendigkeit zur Gültigkeit der Taufe erforderlich. Also ist dies auch nicht bei der Firmung der Fall. II. Das Nämliche darf nicht zweimal konsekriert werden. Die Materie eines Sakramentes aber wird geheiligt in der Spendung selber durch die Worte der Form, wie Augustin sagt (traot. 80. in Joan.): „Das Wort tritt zum Element und es wird ein Sakrament.“ Also darf das Chrisma nicht noch einmal vorher geweiht werden. III. Alle Weihe in den Sakramenten hat zum Zwecke die Erreichung der Gnade. Diese aus Öl und Balsam bestehende Materie aber ist nicht geeignet, Gnade in sich aufzunehmen. Also darf sie nicht geweiht werden. Auf der anderen Seite erklärt Innocenz I. (ep. 1. ad Decentium): „Den Priestern sei es gestattet, wenn sie getauft haben, mit dem vom Bischofe geweihten Chrisam die getauften zu salben; sie dürfen aber nicht mit dem nämlichen Öle die Stirne zeichnen, was allein Sache der Bischöfe ist, wenn sie den heiligen Geist verleihen.“ Also muß der Chrisam durch den Bischof geweiht sein.
b) Ich antworte, die ganze Heiligung der Sakramente leite sich von Christo ab (Kap. 64, Art. 3.). Nun hat der Herr die Materie einiger Sakramente, wie der Taufe und der Eucharistie, selber im Gebrauche gehabt. Also von diesem Gebrauche seitens Christi selber empfingen es diese Materien, daß sie geeignet sind, das Sakrament zu vollenden. Das Wasser hat Christus geheiligt „durch die Berührung mit seinem heiligsten Leibe.“ Das Brot und ähnlich den Kelch bei der Eucharistie hat Er selbst gesegnet. Deshalb werden diese Materien nicht mehr vorher eigens geweiht, um für das Sakrament geeignet zu sein; geschieht da eine Weihung, so gehört das nur zu einer gewissen Feierlichkeit, nicht zur Notwendigkeit. Sichtbare Salbungen aber hat Christus nicht gemacht, damit nicht einUnrecht geschehe der unsichtbaren Salbung, mit der „Er gesalbt worden vor allen anderen“ (Ps. 44.). Und deshalb wird sowohl das Krankenöl wie der Chrisam vorher geweiht, ehe sie gebraucht werden für das Sakrament.
c) I. Damit beantwortet. II. Beiderlei Heiligung steht nicht unter dem nämlichen Gesichtspunkte. Denn wie ein Werkzeug in doppelter Weise Kraft empfängt, nämlich wenn es die Form eines Werkzeuges erhält und wenn es thatsächlich in Bewegung gesetzt wird von der Hauptursache; so wird eine solche Materie zuerst geheiligt, damit sie geeignet werde, dem Sakramente dienen zu können, und dann, wenn sie thatsächlich auf die Wirkung angewandt wird. III. Der körperliche Stoff kann nicht Sitz der Gnade sein, aber Werkzeug derselben. Und um dies sein zu können, wird er entweder von Christo selbst geheiligt oder vom Bischofe, welcher in der Kirche die Person Christi vorstellt.
