Zwölfter Artikel. Der Ritus dieses Sakramentes.
a) Derselbe ist nicht zukömmlich. Denn: I. Das Sakrament der Taufe ist bei weitem notwendiger wie das der Firmung. Trotzdem werden dem ersten zur feierlichen Spendung gewisse Zeiten, Ostern und Pfingsten, zugewiesen. Also müßte um so mehr dies bei der Firmung geschehen. II. Wie zu diesem Sakramente ist auch zur Taufe erforderlich die Andacht des Spenders und des Empfängers. Also wird unnötigerweise bei der Firmung und nicht bei der Taufe vom Konzil zu Orleans (vgl. oben) vorgeschrieben, „die Empfänger sollten nüchtern sein;“ und von einem anderen Konzil (c. 7. de consecr. dist. 5.), „die Bischöfe sollten bei der Spendung nüchtern sein.“ III. Der Chrisam ist ein Zeichen der Fülle des heiligen Geistes. Die Fülle des heiligen Geistes aber ist zu den Aposteln herabgestiegen am Tage der Pfingsten. Also da sollte man den Chrisam weihen und nicht am Gründonnerstage. Auf der anderen Seite steht die Autorität der vom heiligen Geiste geleiteten Kirche.
b) Ich antworte: Der Herr hat (Matth. 18.) zu seinen gläubigen gesagt: „Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen.“ Also muß daran festgehalten werden, daß die Bestimmungen der Kirche, zumal in dem, was die Sakramente betrifft, gemäß der Weisheit Christi getroffen werden
c) I. „Diese beiden Sakramente (der Taufe und Firmung) sind so miteinander verbunden, daß sie nicht getrennt werden sollen, falls nicht der Tod dazwischentritt, und das eine ohne das andere nicht vollendet gespendet ist;“ sagt Papst Melchiades (l. c.). Also Pfingsten und Ostern, wo die Taufe gespendet wurde, waren auch die Zeiten für dieses Sakrament. Jedoch mußte, da der Bischof nicht zugleich dort sein kann, wo die Priester taufen, gemäß der Gewohnheit die Spendung der Firmung auch auf andere Zeiten ausgedehnt werden. II. Von jenem Gebote werden die kranken ausgeschlossen, wie im nämlichen Dekret gelesen wird. Jedoch wird wegen der Größe der Diöcesen gestattet, daß dieses Sakrament auch von nicht nüchternen empfangen werde; weil es eben nur der Bischof geben kann und er allein dazu nicht hinreichend sein würde, wollte man den Firmlingen noch die Zeit beschränken. Wo aber es geschehen kann, ist es schicklicher, daß es nüchtern gegeben und empfangen wird. III. Aus dem von Papst Martin gehaltenen Konzil geht hervor(c. 129. de consecr. dist. 4.), daß zu jeder Zeit es gestattet war, den Chrisam zu weihen. Weil aber die feierliche Taufe an der Ostervigil schon viel Zeit in Anspruch nahm und dazu der geweihte Chrisam erforderlich ist, wurde festgesetzt, zwei Tage vorher sollte der letztere geweiht werden, damit noch Zeit sei, ihn auch in die Diöcese zu verschicken. An jenem Tage wurde ja auch das hauptsächlichste Sakrament, worauf hin alle anderen hingeordnet werden, die Eucharistie eingesetzt; und sonach ist es schicklich, daß da der Chrisam bereitet wird, der für die Spendung mehrerer Sakramente dient.
