5.
Es besteht hier ein ähnliches Verhältnis wie zwischen einem Diener und seinem Herrn. Der Diener hat nur darauf zu achten, wie er seinen Herrn in allem zufriedenstelle; Pflicht des Herrn aber ist es, seinem Diener zu essen zu geben, solange dieser in seinem Hause ist und ihm dient, außer der Herr wäre selbst so arm, daß er weder für sich noch für seinen Diener etwas hätte. Letzteres kommt jedoch bei unserem Herrn nicht vor, der immer reich und mächtig ist und bleiben wird. Wäre es nun in der Ordnung, wenn der Diener hinginge und Speise begehrte, da er doch weiß, daß sein Herr ohnehin dafür sorgt und zu sorgen schuldig ist? Mit Recht würde dieser zu ihm sagen, er solle sich um seinen Dienst kümmern und nur darauf achten, wie er seinen Herrn zufriedenstelle; denn sobald jemand für Dinge sorgt, für die er nicht zu sorgen hat, verrichtet er sein Geschäft nicht, wie es sich gebührt.
